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Channel: Die neue Waffe der Arbeitsagenturen: Sperren – LabourNet Germany
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ALG-II-Sanktionen werden weiterhin tausende Menschen in Existenznot bringen – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldAnfang Oktober 2015 lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei HARTZ IV- Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht dazu durchringen, sich gegen die Sanktionspraxis zu positionieren. Das ändert aber nichts daran, dass die Sanktionen weiterhin verfassungsrechtlich und ethisch äußerst umstritten bleiben. Die Jobcenter werden also auch weiterhin Sanktionen verhängen, wenn die Erwerbslosen gegen ihre Pflichten verstoßen. Das geschieht rund eine Million Mal im Jahr. (…) Fallen Sanktionen weg, fallen auch die Strafen und die Legitimität von HARTZ IV weg. Auch deshalb gibt es für das Ende der Sanktionen im Bundestag derzeit keine Mehrheit…” Artikel vom 22. Oktober 2015 bei Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link


Fast zehn Millionen Euro »eingespart«. Hartz IV: Jobcenter sanktionierten im Juli strenger und häufiger als im Vormonat

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“… Fast die Hälfte (45 Prozent) der von Kürzungen Betroffenen gingen übrigens einem sozialversicherungspflichtigen Job nach, bekamen also nur »aufstockende« Leistungen. (…) Die Anzahl der Menschen, denen sämtliche Leistungen vorenthalten wurden, stieg im Juli um rund 200 auf 7.200 an. Laut Statistik wurden 5.300 Männer und 1.900 Frauen für drei Monate mit dem kompletten Entzug jeglicher Hilfen zum Leben sowie für Miete und Krankenversicherung wegen eines Fehlverhaltens bestraft. Die Hälfte war jünger als 25 Jahre, knapp ein Viertel hatte ausländische Wurzeln. Wie aus den Zahlen hervorgeht, sparte die BA durch Kürzungen bei der Existenzsicherung allein im Juli rund 9,6 Millionen Euro ein…” Artikel von Christina Müller in junge Welt vom 11.11.2015 externer Link

Kampagne »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Wer Hartz IV bezieht, muss jeden Cent zweimal umdrehen – das Geld reicht kaum zum Leben. Gesundes Essen, Kino, Ausflüge oder ein Restaurantbesuch sind da nicht drin. Unvorhergesehene Zusatzkosten wie beispielsweise eine neue Waschmaschine oder auch eine höhere Miete, deren Mehrkosten nicht vom Amt übernommen werden, bringen die Betroffenen in enorme finanzielle Schwierigkeiten. Zusätzlich drohen den Hartz-IV-Beziehenden bei Verstößen gegen Auflagen sogenannte »Sanktionen«, die Kürzung der Hartz-IV-Leistungen. Und das, obwohl die Regelsätze so niedrig sind dass sie das Existenzminimum definieren. Jede Kürzung verstößt somit gegen die Menschenwürde und gegen das Grundgesetz. DIE LINKE fordert deshalb die Abschaffung der Sanktionspraxis und die sofortige Anhebung des Hartz-IV-Satzes auf 500 Euro. Mittelfristig soll das »Arbeitslosengeld 2« durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro ersetzt werden, um allen Menschen ein Leben in Würde ohne Angst vor Sanktionen zu gewähren. Wir meinen: Es muss endlich Schluss sein damit, dass Erwerbslose durch Sanktionen gegängelt und in schlechte Jobs gedrängt werden! Daher sagen wir: »Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV!« und starten ab 1. Dezember die nächste Aktionsphase im Rahmen der Kampagne »Das muss drin sein.«Kampagnenseite der Linkspartei mit Hintergründen externer Link

Keiner verantwortlich. Hartz IV: Staatsanwaltschaft weist Anzeigen gegen Regierungsmitglieder ab. Bund sei nicht zuständig für Anwendung des Bundesgesetzes

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Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe“… Der Hartz-IV-Bezieher Ralph Boes war von Mitte 2013 bis Ende November 2015 wegen »mangelnder Mitwirkung« durchgängig vollsanktioniert, bekam also keinerlei Bezüge vom Jobcenter. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrifft dies monatlich rund 7.000 Menschen. In der Absicht, diese Praxis zu kippen, hungerte Boes öffentlich (jW berichtete). Das Jobcenter Berlin-Mitte hielt an der Kürzung fest. Deshalb hatten mehrere Personen Strafanzeige gestellt. Sie warfen dem Geschäftsführer des hiesigen Jobcenters Thomas Schneider, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) und dem BA-Vorstand »Körperverletzung durch Unterlassen« vor. Doch die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Anzeigen abgewiesen. Der Bund sei nicht zuständig, weil Kommunen die im Bundessozialgesetz geregelten Sanktionen verhängten, begründet sie unter anderem…” Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 02.12.2015 externer Link

[Kampagne] Sanktionsfrei

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[Kampagne] SanktionsfreiSanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, so ein Insider. Packen wir es an! Wir wollen, dass gegen jede Sanktion, die von einem Jobcenter verhängt wird, rechtlich vorgegangen wird. Dies tun wir auf drei Wegen: Durch Sanktionsvermeidung, Sanktionsabwehr und durch Überbrückungsdarlehen für sanktionierte Personen aus einem Solidarfonds…” Die Aktionsseite externer Link – siehe auch die Crowdfunding-Kampagne sowie ersten Pressespiegel:

  • Die Crowdfunding-Kampagne externer Link für das Projekt: “Sanktionsfrei ist eine kostenlose Online-Plattform, die Hartz-IV-Sanktionen endgültig abschafft: Wir verpassen den Jobcentern ungefragt ein freundliches Online-Portal, das Betroffene umfassend informiert und kompetent begleitet. So vermeiden wir Sanktionen im Voraus! Mit Widersprüchen und Klagen bekämpfen wir Sanktionen und legen so die Jobcenter lahm. Und wir füllen verhängte Sanktionen aus einem Solidartopf auf. Denn niemand darf weniger haben als das verfassungsgemäße Existenzminimum!
  • Arbeitslose bekommen Geld geschenkt: Klageflut soll Hartz IV revolutionieren
    Von weniger als 404 Euro im Monat kann man nicht leben. “Existenzminimum” nennt das der Gesetzgeber und hat den Hartz-IV-Regelsatz deshalb auf genau diese 404 Euro festgelegt. Trotzdem müssen rund fünf Prozent aller Arbeitslosen mit weniger leben, weil das Jobcenter ihnen die Leistungen kürzt – zum Beispiel für einen versäumten Termin. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, meint die neuen Initiative “sanktionsfrei.de”. Sie will eine Klageflut auslösen und lockt Arbeitslose mit Geldgeschenken…” Beitrag von Ludwig Bundscherer vom 09. Februar 2016 bei MDR INFO externer Link
  • Aktion gegen Hartz IV-Sanktionen: Und wenn der Bescheid kommt? Egal.
    Nicht aufgepasst, Geld weg: Jobcenter verhängen schnell Sanktionen. Eine Initiative will Betroffenen helfen – und animiert zu Ungehorsam. Sanktioniert vom Jobcenter? Das geht schneller, als man denkt: Wer als Hartz-IV-EmpfängerIn einen angebotenen Job ablehnt, dem können leicht die Bezüge gekürzt werden, mitunter um 30 Prozent. Dann bekommt etwa eine alleinstehende Person statt der 404 Euro, die ihr monatlich zustehen, nur noch 282,80 Euro. Dahinter stecke häufig Willkür der Behörden, meint Michael Bohmeyer, 31. Er ist Gründer des Berliner Sozialprojekts „Mein Grundeinkommen“, das seit einem Jahr über Crowdfunding Geld sammelt und mittlerweile 25 Frauen und Männer mit monatlich 1.000 Euro unterstützt. Hinzu komme „eine große Unkenntnis“ bei den SachbearbeiterInnen, die Hartz IV bewilligen, weiß Inge Hannemann…” Artikel von Simone Schmollack vom 8.2.2016 bei der taz Berlin externer Link. Darin wichtig: “… Juristisch keine ganz einfache Konstruktion. Hartz-IV-EmpfängerInnen sind gesetzlich verpflichtet, dem Jobcenter alle Einkünfte und Geldgeschenke zu melden, die Einnahmen werden mit dem Sozialgeld verrechnet. Ansonsten begehen sie „Sozialbetrug“, sagt Daniel Schwarz, Anwalt für Sozialrecht in Berlin. Angenommen, das Bündnis würde das Geld den EmpfängerInnen in bar geben und ihnen auch noch raten, das „Geschenk“ zu verheimlichen, würde es „Beihilfe zum Sozialbetrug leisten“. Damit würde „Sanktionsfrei“ illegal arbeiten. Laut Jurist Schwarz gibt es aber eine rechtlich saubere Lösung: Das Bündnis könnte sogenannte zweckgerichtete zinslose Darlehen vergeben, die zurückgezahlt werden müssen. „Das darf auf Hartz IV nicht angerechnet werden, weil es ja wieder zurückgezahlt werden muss“, sagt Schwarz: „Aber das nimmt den Betroffenen den Druck.“…”

Rechtsvereinfachung im SGB II: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldJede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren. Damit erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung. Damit wird die Dauer einer solchen Sanktion de facto auf bis zu 4 Jahre verlängert…” Meldung vom 06.02.2016 bei gegen-hartz.de externer Link. Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Umfassende SGB II–Änderungen geplant und hier speziell zu Sperren:

  • Hartz holt auch noch das Letzte raus: Betroffene sollen Leistungen erstatten, wenn sie einen Job nicht annehmen
    Es soll die ganze große Nummer werden: Wer künftig die Annahme eines Jobangebotes verweigert oder gekündigt wird, der muss sich auf langfristige und folgenreiche Kürzungen des Regelsatzes einstellen…” Artikel von Fabian Lambeck vom 13.02.2016 in Neues Deutschland online externer Link
    Darin wichtig: “… Konkret geht es um Ersatzansprüche bei »sozialwidrigem Verhalten«. Diese Formulierung stammt nicht aus einem NS-Gesetzbuch. Sie gehört vielmehr zum Vokabular, dessen man sich im Sozialgesetzbuch II, das die Hartz-IV-Angelegenheiten regelt, bedient. Bislang galt hier eine Ersatzpflicht nur in Ausnahmefällen, etwa bei kriminellen Handlungen. Neu ist, dass dieser Anspruch »erheblich ausgeweitet« wird, wie Thomé warnt. Etwa bei »Erhöhung oder Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit«, zum Beispiel durch selbst verschuldeten Jobverlust. Im nd-Gespräch betont Thomé, diese Änderungen seien der »gravierendste Punkt« in den Rechtsverschärfungen. »Meine Prognose ist, dass die Jobcenter in fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit Rückerstattungsforderungen überzogen haben«, so Thomé. (…) Besonders perfide: Die Ausweitung des Ersatzanspruches gilt auch für Sachleistungen, also Lebensmittelgutscheine, die Sanktionierte vom Jobcenter erhalten, damit sie nicht hungern müssen. Würde der Änderungsvorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium umgesetzt, dann wäre so ein Lebensmittelgutscheine »nicht mehr geschenkt, sondern muss dem Amt durch großzügige Aufrechnung von 30 Prozent des Regelbedarfes zurückgezahlt werden«, wie Thomé schreibt.„
  • Sogar lebenslange Hartz IV Sanktionen?
    Am Wochenende berichteten wir darüber, dass die Bundesregierung im Zuge der sogenannten “Hartz IV Rechtsvereinfachungen” Sanktionen gegen Arbeitslosengeld II Bezieher erheblich ausweiten will. Zunächst fanden wir raus, dass die Sanktionen bis zu vier Jahre reichen können. Wie wir aber nach nochmaliger Prüfung feststellen mussten, ist die hier geschilderte Änderung deutlich weitreichender, als zunächst angenommen. Tatsächlich wird damit die Voraussetzung für eine Sanktion bis zum Tod – und darüber hinaus – geschaffen…” Meldung bei Hartz IV News vom 11.2.2016 externer Link

Hartz-Regime: Bundesratsausschuss lehnt Sanktions-Stopp ab

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldAntrag aus Thüringen bekommt nur aus Brandenburg Unterstützung / Linkenchefin Kipping: Viele Landesregierungen hängen noch dem obrigkeitsstaatlichen Disziplinierungsdenken an (…) Die Bundesregierung plant sogar noch eine massive Verschärfung der Hartz-IV-Sanktionen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen hat. Besonders brisant: Die Ausweitung des Ersatzanspruchs bei »sozialwidrigem Verhalten«. Wer etwa aus personenbezogenen Gründen gekündigt wird, soll nicht nur mit der bisher üblichen dreimonatigen Sanktion belegt werden, sondern auch einen Kostenersatz leisten »für eine unbestimmte Zeit für alle gezahlten SGB-II-Leistungen«...” Meldung vom 04.03.2016 im ND online externer Link

Hartz IV: Fast jede zweite Klage gegen Sanktionen erfolgreich

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Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe“…Mehr als jede dritte Sanktion, gegen die Hartz-IV-Empfänger Widerspruch einlegen oder klagen, stellt sich als unrechtmäßig heraus. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, wurde im vergangenen Jahr rund 18.600 Widersprüchen in rund 51.000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen juristisch erfolgreich. (…) Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sagte (…) , die Zahlen seien eine Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. »Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche von über 36 Prozent und erfolgreichen Klagen gegen Sanktionen von fast 40 Prozent zeigt, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist«, so Kipping…” Artikel vom 8. April 2016 bei Neues Deutschland online externer Link, siehe dazu den Kommentar:

  • Mehr Widerspruch!
    “…Wer nicht spurt, bekommt weniger Geld. Wer dann immer noch nicht tut, was das Jobcenter von ihm verlangt, erhält irgendwann gar nichts mehr. Diesem Eskalationsfahrplan folgt das Sanktionsregime, dem sich unterwerfen muss, wer Hartz-IV-Leistungen bezieht. (…) Das Sanktionsregime ist eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Menschen unter das Existenzminimum zu drücken. (…) Die Sanktionen sind Teil einer Drohkulisse für jene, die das System nicht als Arbeitskraft verwerten kann, aber möglichst kostengünstig durchbringen will. Dagegen sollte es mehr Widerspruch geben – vor allem von den Betroffenen.” Beitrag von Fabian Lambeck vom 9. April 2016 bei Neues Deutschland online externer Link

Politik » Erwerbslosigkeit » Hartz IV » Die neue Waffe der Arbeitsagenturen: Sperren

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Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe“… Von den 408 Jobcentern wurden im Jahr 2015 insgesamt 980.115 Sanktionen gegen 416.292 erwerbsfähige Leistungsberechtigte neu festgestellt. Die Veränderungsraten der von den Jobcentern neu festgestellten und statistisch erfassten Sanktionen reichen im Vorjahresvergleich (2015-2014) von -55,5 Prozent im Jobcenter Cham bis +76,9 Prozent im Jobcenter Göppingen. Der Jobcenter-Vergleich der „Sanktionen-Quoten“, der Veränderungsraten der neu festgestellten Sanktionen, der Zahl der von neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Mehrfachsanktionierung im Verlauf eines Kalenderjahres deutet auf eine große Beliebigkeit oder gar Willkür bei der Anwendung des „Sanktionsrechts“ („Sanktionenrechts“) im SGB II hin. Die Reduzierung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter das vom Bundesverfassungsgericht geforderte „menschenwürdige Existenzminimum“ sollte beendet werden…” Beitrag vom 22. April 2016 beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) externer Link

Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe

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Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDer Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten. Die Begründung: Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.” Petition von Inge Hannemann vom 20.11.2013 auf der Bundestagswebseite externer Link , bis zum 18.12.2013 müssen 50.000 Mitzeichnungen erreicht werden. Die Petition kann auch schriftlich mitgezeichnet werden mit dem Formular externer Link auf der Page von Inge Hannemann. Siehe neu:

  • 29.04.2016: Debatte zur Petition von Inge Hannemann im Bundestag
    Auf Verlangen der LINKEN findet morgen eine Debatte zur Petition von Inge Hannemann im Bundestag statt: Freitag, 29.04.2016, 11.20 Uhr. DIE LINKE hat eine Debatte im Plenum des Bundestages zur skandalösen Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (der sich mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion für den Abschluss der insgesamt 103 in diese Richtung gehenden Petitionsverfahren ausspricht und damit gegen eine Weiterleitung an die Bundesregierung) durchgesetzt und stellt den Antrag, der die Umsetzung des Anliegens von Inge Hannemann und der 90.000 Mitzeichnenden fordert. Siehe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE externer Link und die Ankündigung der Bundestagsverwaltung externer Link

  • Worte zur Anhörung im Petitionsausschuss Berlin – 17. März 2014
    Die Anhörung vom 17. März 2014 ist vorbei und ebenso eine schnell vorbeigehende Stunde. Eine Stunde – zu wenig für die umfassende Komplexität um das Sanktionsregime bei Hartz IV und der Grundsicherung. Bedanken möchte ich mich für die durchaus sachlichen Fragen aller Fraktionen. Trotzdem hätte ich noch für viele Stunden mehr zu sagen gehabt. Einfach schon aus dem Grund, dass zehn Jahre Agenda 2010 sehr vieles aufgestaut hat und damit leider auch zu großen Nöten führte und noch immer führt. Und ich frage nochmals: „Wer übernimmt die Verantwortung dieser Nöte und den Folgen daraus? Sind es sie als Politiker, die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter?“…” Beitrag von Inge Hannemann vom 21. März 2014 bei altonabloggt externer Link
  • Petitionsausschuss: Kein Verzicht auf Sanktion bei ALG II
    Ein gänzlicher Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird von der Bundesregierung abgelehnt. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, „auch zur Mitwirkung verpflichtet sind“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Es werde erwartet, dass Termine wahrgenommen und Unterlagen beigebracht werden. Ebenso, dass auf Angebote zur Weiterbildung regiert wird und Vorschläge zur Beschäftigung angenommen werden, sagte Lösekrug-Möller. „Unser Sozialgesetzbuch erwartet eigene Anstrengungen“, betonte sie….” Pressemitteilung des Petitionsausschusses vom 17.03.2014 externer Link. Siehe dazu
    • das Video der Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses externer Link zu Hartz IV-Sanktionen am 17.03.2014 bei youtube
    • Hartz-IV-Kritikerin fordert im Petitionsausschuss Aus für Sanktionen. Bundesregierung hält dagegen
      Die Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann hat im Bundestag eindringlich für die Abschaffung von Sanktionen für Langzeitarbeitslose geworben. Finanzielle Strafen etwa wegen des Versäumens von Jobcenter-Terminen machten arm, krank und grenzten die Betroffenen noch mehr aus, sagte die derzeit suspendierte Jobcenter-Mitarbeiterin aus Hamburg am Montag vor dem Petitionsausschuss. Die Bundesregierung entgegnete, eine Gewährung von Sozialleistungen müsse an eigene Anstrengungen geknüpft bleiben…” Artikel in Neues Deutschland online vom 17.03.2014 externer Link
    • Debbate im elo-Forum externer Link
  • Öffentliche Anhörung zur Petition “Abschaffung der Sanktionen“ am 17. März 2014 im Bundestag
    Die öffentliche Anhörung zur Petition von Inge Hannemann, die über 90.000 Unterschriften trägt, findet am 17. März 2014 um12.00 Uhr im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt. In der öffentlichen Sitzung bekommen die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen persönlich vorzutragen. Im Anschluss hieran stellen sie sich den Fragen der Ausschussmitglieder und der anwesenden Regierungsvertreter. Nach der Anhörung zur Petition von Inge Hannemann (um ca. 13 Uhr) lädt die Fraktion DIE LINKE in der Nähe des Anhörungsraums zu einem Gespräch mit Inge Hannemann und Katja Kipping, MdB, ein. Information dazu während der Anhörung. Zur Organisation siehe die Informationen beim Netzwerk Grundeinkommen externer Link

170 Millionen Euro den Betroffenen vorenthalten – Wie Sanktionen durch Jobcenter Hartz-IV-Beziehende schröpfen

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“In der Antwort auf meine schriftliche Frage musste die Bundesregierung offenlegen, dass allein im Jahr 2015 den Anspruchsberechtigten 170 Millionen Euro durch Sanktionen, also durch grundrechtswidrige Leistungskürzungen, entzogen wurden. In den Jahren zuvor waren es sogar 190 Millionen Euro (2013) bzw. 182 Millionen Euro (2014).”  Pressemitteilung von Katja Kipping vom 26. April 2016 externer Link

Infografik: Dürfen Jobcenter bei 100%-Sanktionen die Miete kürzen?

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Infografik: Dürfen Jobcenter bei 100%-Sanktionen die Miete kürzen?Es ist schon seit Jahren geltendes Gesetz, daß bei Vollsanktionen die Miete gekürzt wird. Auch, wenn man über 25 Jahre alt ist. Dennoch taucht die Frage immer wieder auf: Kann das Jobcenter nun bei Sanktionen die Miete kürzen, oder nicht? (…) Warum ist es so schwer, diesen relativ simplen Fakt zu kommunizieren: Bei 100%-Sanktionen fällt auch die Miete weg (…) Schön, es steht im Gesetz, aber gibt es keine weiteren Belege?…” Informativer Beitrag samt übersichtlicher Grafik vom 23. Mai 2016 von und bei Christel T.’s Blog externer Link

Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht

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Dossier

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDas Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit…” dpa-Meldung in der WAZ online vom 27.05.2015 externer Link. Siehe dazu auch “Rechtsvereinfachung im SGB II: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren” und hier:

  • Das Bundesverfassungsgericht weicht der Entscheidung aus: Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen?
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Pressemitteilung Nr. 31/2016 vom 2. Juni 2016 externer Link (zum Beschluss 1 BvL 7/15 vom 06. Mai 2016) mitteilt, lehnt das höchste Gericht eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen (§ 31 SGB II) aus formalen Gründe ab. Siehe unsere Einschätzung:
    Mit seiner Richtervorlage 04. Juni 2015 wollte das Sozialgericht Gotha vom BVerfGE eine Entscheidung zur gesetzlichen Sanktionsregelung. Dieser Entscheidung wich das BVerfG mit der Begründung aus: “Die Vorlage ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt.” Damit meint das BVerfG, dass die Entscheidung im konkreten Fall (möglicherweise) gar nicht von der verfassungsmäßigen Wertung von §§ 31 SGB II abhängen würde: “Zwar wirft der Vorlagebeschluss durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. So legt das Sozialgericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II hinsichtlich Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ausführlich dar”, konstatiert zwar das Gericht. Allerdings: “Es fehlt jedoch an einer hinreichenden Begründung, warum die Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II im Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sein soll.” Möglicherweise läge im konkreten Fall bereits eine “Pflichtverletzung” bei der “vorausgegangenen Rechtsfolgenbelehrung” vor und seien die Sanktionen schon deshalb rechtwidrig, orakelt das Gericht. Zu diesem höchstrichterlichen Ausweichen muss man wissen, dass bezüglich der formalen Anforderungen an eine Beschlussvorlage, das BVerfG sich einen ziemlich großen “Gestaltungsspielraum” zuspricht, weshalb selbst für Juristen schwer nachvollziehbar ist, warum die eine Beschwerde zugelassen wird und eine andere an formalen Mängeln scheitert. Ob das vorschieben von Formfragen bei solch elementarer Frage, wie der nach der Verfassungskonformität von Sanktionen, selbst verfassungsgemäß ist, kann man aus berechtigten Gründen allerdings in Frage stellen. Das BVerfG soll die Einhaltung der Verfassung überwachen und sich nicht mit formalen Konstruktionen vor dieser Aufgabe drücken. Die Vorgeschichte wird übrigens ausführlich von Philipp Siedenburg im neuen Grundrechte-Report 2016, S.43ff dargestellt. Dass jedoch “das BVerfG die §§ 31ff. SGB II aus dem ein oder anderen Grund vollständig oder teilweise für verfassungswidrig erklären wird” (S.46) - nun ja, hier hat Siedenburg die Ausweichmöglichkeiten, aber auch Entscheidungsträgheit bezüglich Sozialrecht beim BVerfG einfach unterschätzt.
  • Vorlagen: Überprüfungsanträge und Widersprüche gegen die Sanktionen bei Hartz IV
    Das Sozialgericht Gotha hat die Frage der Verfassungswidrigkeit derSanktionen von Hartz-IV-Leistungsempfängern dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bezieher von entsprechenden Leistungen haben jetzt eine neue Chance, die vermutlich grundrechtswidrig einbehaltenen Gelder zurück zu erhalten…” Meldung und Vorlagen bei gegen-hartz externer Link
  • SG Gotha Vorlage Sanktionen BVerfG im Volltext
    Vorlagebschluss, SG Gotha, 15.Kammer vom 26. Mai 2015 – S 15 AS ,5157/14 liegt im Volltext vor externer Link
  • Öffentliche Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am Montag, 29. Juni 2015, 14.00 Uhr – siehe Infos beim Bundestag externer Link
  • Schluss mit den Sanktionen … gegen Griechenland, Russland… – und WEG MIT HARTZ IV!
    Der Sand in dem “AufRecht bestehen” verlaufen ist liegt noch, da wird schon die nächste Sau durchs Dorf getrieben: Ein Neuaufguss des “Sanktionsmoratoriums” ist angedacht…” Kommentar von Norbert Hermann, Bochum.Prekaer, vom 1.6.2015
  • Sozialgerichtsurteil lässt hoffen: Sanktionen bei ALG II verfassungwidrig
    Seit Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG II) wird darüber gestritten, ob Sanktionen, die die ALG II-Leistungen kürzen, verfassungsgemäß sein können. Das Sozialgericht Gotha sagt: Nein. (…) Durch unzureichende Mittel für die Ernährung sei auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedroht, so das SG Gotha weiter. Und schließlich könne die Verpflichtung eines Arbeitslosen, einen bestimmten Job anzunehmen, auch das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzen.” schreibt das Juraforum (das Urteil selbst ist noch nicht online verfügbar). Zwar haben bereits Betroffene selbst das Bundesverfassungsgericht angerufen, doch laut bisherigem Sachstand ist es das erste Mal, dass ein Sozialgericht sich hinsichtlich der Sanktionen an das BVerfG wendet…” Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 30.05.2015 externer Link
  • Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
    Beim Sozialgericht Gotha hat sich ein Richter getraut, Sanktionen bei Hartz IV als verfassungswidrig einzustufen. Natürlich ist das ein positives Zeichen und erst einmal zu begrüßen. Doch was haben die Erwerbslosen davon? (…) Dabei geht es nicht nur um Hartz IV, wobei Hartz IV vorwegnimmt, was der großen Mehrheit der Bevölkerung blühen wird, nein, es wird auf dem gesamten Gebiet der Lebensverhältnisse eine Politik gegen die Bevölkerung betrieben. Und das in zunehmendem Maße augenscheinlicher…” Kommentar von A. Pianski vom 30. Mai 2015 bei Gegenwind externer Link
  • Sozialgericht Gotha legt vor, Erwerbslose feiern
    Mit meinem Aktivisten-und-Blogger-Kollegen Veit Pakulla habe ich heute auf die Richtervorlage angestoßen, stil- und standesgemäß mit einem leckeren Leitungswasser, denn alkoholische Getränke sind auch im vollen HartzIV-Regelsatz nicht vorgesehen. Dazu gabs Knäckebrot…” Bericht von und bei jobcenteraktivistin vom 29.5.2015 externer Link
  • Hartz IV: Minimalisierung des Minimums. Endlich: Das Sanktionsregime der Hartz-IV-Gesetze wird in Karlsruhe überprüft.
    “… Eine Million Leistungsberechtigte werden jährlich sanktioniert. Eine Million! Womöglich sind Sanktionen schlicht eine einfallslose Reaktion darauf, dass sich die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose weiter verschlechtern. Sie werden von den Jobcentern als Kunden bezeichnet – aber oft wie Penner behandelt.” Komentar von Heribert Prantl vom 28. Mai 2015 in der Süddeutschen online
  • Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
    Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (…) In Hinblick auf dieses Urteil können Sanktionierte in Widerspruchsverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Dazu muss das Aktenzeichen angegeben werden: S 15 AS 5157 / 14…” Meldung vom 28.05.2015 bei gegen-hartz externer Link

BSG verwirft Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“Beim „Fördern und Fordern“ dürfen Jobcenter das Fördern nicht weglassen. Die vom Erwerbslosen zu unterschreibende „Eingliederungsvereinbarung“ darf daher nicht einseitig auf dessen Pflichten abstellen, sondern muss auch die hierfür notwendigen Unterstützungsleistungen des Jobcenters benennen, urteilte am Donnerstag, 23. Juni 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 30/15 R). (…) Zur Begründung erklärten die Kasseler Richter, es handele sich hier um einen „öffentlich-rechtlichen Vertrag“. Dieser dürfe nicht einseitig die Pflichten des Arbeitslosen auflisten. Vielmehr müssten diesen Pflichten individuell abgestimmte Unterstützungsleistungen gegenüberstehen. Das gelte auch, wenn (…) bei den Bewerbungskosten die Pflichten des Jobcenters schon gesetzlich festgelegt sind.” Meldung vom 24. Juni 2016 bei gegen-hartz.de externer Link – siehe auch unsere Rubrik im LabourNet-Archiv: Eingliederungsvereinbarung

Hartz IV: Das Jobcenter Hamburg sanktioniert sogar Minderjährige

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[Kampagne] Sanktionsfrei“… In Hamburg sind die Jobcenter, die in der Hansestadt „team.arbeit.hamburg“ heißen, dazu übergangen, nun auch Kinder zu sanktionieren, wenn sie beispielsweise Termine in den Jobcentern oder Jugendberufsagenturen verpassen. Das ergab eine kleine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 21/4984) in der Hamburgischen Bürgerschaft. Schon 15 Jahren gelten Minderjährige als erwerbsfähig. Ab dem Zeitpunkt des Geburtstages unterliegen die Kinder den besonderen Regeln des Hartz IV-Regimes. Nach Angaben des Senats wurde allein im vergangenen Jahr 3.574 junge Menschen unter 25 Jahren mindestens einmal monatlich sanktioniert. Davon waren 12 Kinder unterhalb der Volljährigkeit betroffen. (…) Die Sanktionen können bis zur kompletten Streichung der Regelleistungen reichen. Und sogar die Mietkosten können ersatzlos durch die Behörden einbehalten werden. Leben die Minderjährigen im elterlichen Haushalt, werden die gekürzten Leistungen auf alle anderen Familienmitglieder umverteilt. Von einer Hartz IV-Vollsanktion, also der kompletten Streichung des Arbeitslosengelds, waren 2015 durchschnittlich 194 junge Menschen unter 25 Jahren pro Monat betroffen. Einen signifikanten Anstieg um rund 22 Prozent gab es in den Monaten Januar und Februar des Jahres, hier waren rund 237 junge Menschen betroffen.” Bericht vom 18. Juli 2016 bei gegen-hartz.de externer Link


[Hartz IV-Sanktionen] „Wuppertaler Landrecht“: Knaller der Monats

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“…Beim aktuellen Fall hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre. Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. Darin wurde der Dame die Absenkung des Regelsatzes um zehn Prozent angedroht, wenn sie ohne wichtigen Grund nicht zum Termin erscheine. Als Grund für die Einladung wurde genannt: „Ich möchte mit Ihnen über Ihren Widerspruch vom 12.07.2016 sprechen“. Das Gesetz schreibt aber vor, dass eine solche Meldeaufforderung nur zum Zweck der „Berufsberatung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung oder zur Klärung der Voraussetzungen für den Anspruch oder zu medizinischen Untersuchungen erfolgen darf” (§ 59 SGB II iVm § 309 Abs. 2 SGB III), nicht aber für andere Zwecke. (…) Eine sanktionsbewertende Meldeaufforderung zur Erörterung eines Widerspruches ist daher rechtswidrig. Sie ist beispielhaft für das „Wuppertaler Landrecht“, einem oft willkürlichen und immer wieder vorsätzlich rechtswidrigen Umgang mit den Leistungsberechtigten. (…) Das I-Tüpfelchen beim aktuellen Fall ist, dass die Meldeaufforderung auf 00:00 Uhr terminiert ist, einer Uhrzeit also, zu der das JC Wuppertal geschlossen hat, dort gewiss kein Sachbearbeiter anzutreffen ist und die Frau dort allenfalls den Wachdienst antreffen kann…” Bericht von Harald Thomé vom 9. August 2016 bei Tacheles externer Link

Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter sollen “sozialwidriges Verhalten” sanktionieren

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"Strafe tut not. Arbeitslose müssen erzogen werden. Ihr Jobcenter"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen, berichtete die “Bild”-Zeitung unter Berufung auf eine neue Weisung der BA an die Jobcenter. Selbst der Wert von Essensgutscheinen müsste dann erstattet werden. (…) Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind, oder Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben. Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe…” Meldung vom 02.09.2016 beim Spiegel online externer Link. Wir empfehlen als Grundlage einer angemessenen rechtlichen Beurteilung der Rechtslage die Fachlichen BA-Weisungen § 34 SGB II. Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten externer Link   – siehe dazu:

  • Wo soll das enden? Übergewichtige und Ganzkörpertätowierte könnte man doch auch … Ein Kommentar zum “sozialwidrigen Verhalten”, das die Jobcenter sanktionieren sollen
    “… Was muss man sich denn darunter vorstellen – “sozialwidriges Verhalten”? Beginnen wir mit der “mildesten” Variante, weil sie immer wieder gerne angeführt wird und sich vielen Beobachtern auch als ein bewusstes Fehlverhalten darstellt, das man ahnden kann/soll: »Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben«, die fallen unter diese Kategorie, wobei hier gar nicht thematisiert werden soll, dass es in praxi gar nicht so einfach ist, diesen Tatbestand eindeutig festzustellen. Aber die neue Weisungslage hat es in sich: »Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind (…) Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen.« An dieser Stelle mal provokativ gefragt: Da geht doch noch mehr. Wie wäre es mit Übergewichtigen, die durch ihr “sozialwidriges”, weil die Hilfebedürftigkeit verlängerndes Essverhalten, einen “Schaden” verursachen, den man doch bitte zurückfordern muss? Und wenn man schon dabei ist – wie verhält es sich mit Ganzkörpertätowierten, die nicht in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs kommen, weil die Arbeitgeber sie aufgrund der – nun ja – mehr oder weniger künstlerischen Veredelung der Hautpartien von vornherein ablehnen? Tragen die nicht auch zu einer Verlängerung und Aufrechterhaltung ihrer Hilfebedürftigkeit bei, weil sie sich ja durch ihre Entscheidung selbst ins arbeitsmarktliche Aus geschossen haben?…” Kommentar von Stefan Sell vom 2. September 2016 bei Aktuelle Sozialpolitik externer Link

  • Diagnose: Selber schuld: Ersatzansprüche der Jobcenter bei »sozialwidrigem Verhalten«
    “… Seit 20. Juli ist nun auch in einem Paragraphen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) festgelegt, dass von Hartz-IV-Beziehern bei »sozialwidrigem Verhalten« Leistungen drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden können. (…) Nun kann neben »Vorsatz« auch eine »grobe Fahrlässigkeit« ein Grund sein, gezahlte Leistungen zurückzuverlangen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf »sozialwidriges Verhalten« gelegt, das schwierig zu definieren ist. In ihren »fachlichen Weisungen« zu Paragraph 34, SGB II versucht es die BA dennoch. (…) Der »Ersatzanspruch« geht sogar noch über den Regelbedarf hinaus und erstreckt sich unter anderem auch auf Versicherungsbeiträge, etwa zur Sozialversicherung, »Kosten für Unterkunft und Heizung« und Lebensmittelgutscheine. Auf diese haben Menschen einen Anspruch, wenn ihre Geldleistungen als sogenannte Sanktion komplett gestrichen werden. Sie sollen zumindest das physische Überleben sichern. Nun sollen selbst diese im Barwert erstattet werden müssen. (…) Unter anderem der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat in seiner Stellungnahme im Mai angemerkt, dass die Definition von »sozialwidrigem Verhalten« äußerst unklar sei. Zuvor sei damit nur eine aktive Handlung gemeint gewesen, nun sei die Regelung erweitert auf ein unbestimmtes »Erhöhen, Aufrechterhalten sowie nicht Verringern der Hilfebedürftigkeit«. »Für die Betroffenen ist überhaupt nicht vorherzusehen, durch welches Verhalten sie mit einem Erstattungsanspruch konfrontiert werden können«, bemängelte der SoVD…” Bericht von Claudia Wrobel in der jungen Welt vom 3. September 2016 externer Link

Hartz IV: Sanktionen treffen die Schwächsten

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldHartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung – derzeit 404 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Wer ein zumutbares Arbeitsverhältnis abbricht, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen. Unter 25-Jährigen wird die Regelleistung sogar komplett gestrichen. „Wiederholungstätern“ drohen noch empfindlichere Strafen: Ihnen werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr erstattet. Gerechtfertigt wird das Sanktions­system vor allem damit, dass es den Übergang in Beschäftigung beschleunige. Neue Befunde des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch erkennbaren Grund häufiger sanktioniert…” Artikel aus Böckler Impuls 15/2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link

Widerstand lohnt sich: Jobcenter bestrafen weniger

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“2016 verhängten die Jobcenter im ersten Halbjahr 475.000 Strafen gegen Hartz-4-Abhängige. So äußerte sich zumindest eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber FAZ.NET. Damit verfolgten die Jobcenter in der Menge Hartz-IV-Betroffene um 8,4% weniger als im gleichen Zeitraum 2015 und in den drei Jahren zuvor. Der erste Grund dafür sei, so FAZ.NET, dass weniger Menschen Hartz-IV bezögen, der zweite Grund ein „milderes“ Vorgehen der Jobcenter. (…) Das „weniger harte“ Vorgehen der Jobcenter ließe sich mit größter Naivität als Menschenfreundlichkeit interpretieren. Wer die Hintergründe kennt, kommt zu einem anderen Schluss: Viele Abhängige werden faktisch zum Hungern gezwungen, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, ein „Versäumnis“ begehen, das in zivilisierten Kreisen bestenfalls eine Rüge zur Folge hat. Bisweilen liegt der Fehler bei den Jobcentern selbst, weil sie den „versäumten Termin“ nicht klar vermitteln, Terminabsagen der Verfolgten nicht erfassen – in anderen Fällen leiden die Betroffenen unter psychischem Stress, Erkrankungen oder befinden sich generell in einer chaotischen Lebenssituation und bräuchten keine Strafe, sondern Hilfe. Das ist kein subjektiver Eindruck: Viele Hartz-IV-Abhängige verteidigen heute ihre beschädigten Grundrechte und suchen sich erfolgreich juristischen Beistand. Ein großer Teil der Strafen, die die Jobcenter mehr oder weniger willkürlich verhängen, erklären Gerichte deshalb für null und nichtig. Zugleich schaffen es Grausamkeiten gegen die Ärmsten der Armen in die Medien, und das verfassungsfeindliche Hartz-IV-System gerät immer stärker in Kritik…” Beitrag vom 21. Oktober 2016 von und bei gegen-hartz.de externer Link

Sanktionen auch in der Arbeitslosenversicherung: Sperrzeiten treffen Hunderttausende

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Arbeitsagenturen verhängten zwischen September 2015 und August 2016 752.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I. Damit wurden monatlich etwa sieben Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt. (…) Im Vergleich mit dem Hartz-IV-System ist der Anteil der Leistungsempfänger, bei denen die Zahlung zeitweise ausgesetzt wurde, in der Arbeitslosenversicherung deutlich höher. 2015 erhielten drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher im erwerbsfähigen Alter mindestens eine der so genannten Sanktionen, das Pendant zu den Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung. (…) Mit einem Anteil von 66 Prozent dauert die große Mehrheit der Sperrzeiten lediglich eine Woche (Meldeversäumnisse und verspätete Arbeitsuchendmeldungen), allerdings auch mehr als jede vierte Sperrzeit drei Monate. Die dreimonatigen Sperrzeiten entfallen hauptsächlich auf Kündigungen durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund. Ausgesetzte Zahlungen von zwei, drei oder sechs Wochen hingegen sind mit insgesamt sechs Prozent vergleichsweise selten.” Beitrag vom 28. Oktober 2016 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt externer Link

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