“Das zur Bundesarbeitsagentur gehörende Forschungsinstitut IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) empfiehlt in einer aktuellen, bislang weitgehend unbekannten Studie, dass im Hartz IV-System „die Sanktionsregeln entschärft werden“. (…) Hintergrund sind Befunde, wonach wenig gebildete Hartz IV-Empfänger im Sanktionssystem benachteiligt werden. Sie bekommen häufiger Strafen, etwa wegen Meldeversäumnissen oder bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten. Im Interview mit REPORT MAINZ sagte Prof. Mark Trappmann, einer der Autoren der IAB-Studie: „Die Ursache scheint nicht zu sein, dass sie weniger arbeitsmotiviert sind oder weniger konzessionsbereit.“ Die Studie nennt als Grund unter anderem „mangelndes Wissen wenig Gebildeter zu institutionellen Vorgaben“ und „Negativzuschreibungen in den Akten dieser Personen“ durch Fallmanager. Fazit der Studie: „Das Sanktionssystem im SGB II scheint damit soziale Ungleichheit nach Bildung zu reproduzieren und zu verstärken.“ Dabei hätten Sanktionen teils „gravierende Folgen für die Sanktionierten… “ Meldung vom 1. November 2016 bei Report Mainz zur Sendung am Dienstag, 1.11.2016, Wiederholung am Do, 3.11.2016 um 5:25 Uhr im SWR Fernsehen
Laut IAB-Studie treffen Sanktionen vor allem die wenig Gebildeten: Forscher der Bundesarbeitsagentur empfehlen Entschärfung von Hartz IV-Sanktionen
Hartz IV: Mehrfachsanktionen auf dem Vormarsch
“Hartz-IV-Empfänger erhalten immer häufiger mehrere Strafen gleichzeitig. Im Juni war jeder dritte Sanktionierte betroffen. 7.200 Menschen wurde die Hartz-IV-Leistung vollständig gestrichen. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt. (…) 27.000 Sanktionierte hatten zwei Strafen gleichzeitig, rund 11.000 drei, 4.000 vier und 3.200 fünf oder mehr. Der Anteil der Mehrfachsanktionierten ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Juni 2012 waren 29 Prozent betroffen, im Juni 2010 waren es 17 Prozent. Unter ihnen sind immer mehr Personen mit sehr vielen Sanktionen (vier oder mehr) gleichzeitig. Im Juni 2010 entfielen auf „lediglich“ 1.300 Sanktionierte vier oder mehr Strafen gleichzeitig, 2016 ist ihre Zahl auf 7.400 Menschen angewachsen…” Beitrag vom 3. November 2016 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt
Jobcenter streichen Tausenden die Leistungen komplett: »Vollsanktionenen« bei Hartz-Empfängern: Pro Monat im Durchschnitt rund 7.100 Fälle / Zahl angestiegen
“Die Jobcenter haben im ersten Halbjahr 2016 jeden Monat im Durchschnitt rund 7.100 Hartz-Beziehern die Leistungen komplett gestrichen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei diese Zahl um 7,7 Prozent gestiegen, berichtete die »Bild« unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Die Gründe für die Streichung der Leistungen bestanden in der Regel darin, dass die Hartz-Bezieher Arbeitsstellen abgelehnt oder Termine nicht eingehalten hätten…” Agenturmeldung vom 07.11.2016 beim ND online
Hartz IV: Auch die Kinder kommen unter die Räder. Von Sanktionen der Jobcenter sind jeden Monat tausende Familien betroffen
“Der Hartz IV-Satz ist nun wirklich knapp bemessen. Nicht nur, aber vor allem das, was man den Kindern zugesteht, ist nach Auffassung vieler Experten deutlich zu niedrig dimensioniert. Für ein Kind bis zum 6. Lebensjahr stehen pro Tag knapp 8 Euro zur Verfügung, mit der neben den separaten angemessenen Kosten der Unterkunft alle Ausgaben für das Kind abgedeckt werden müssen. Und die Kinder leiden auch unter den Sanktionen, die gegen einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verhängt werden, weil sie mit ihm in einem Haushalt leben. Auf der Grundlage einer Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit hat sich O-Ton Arbeitsmarkt einmal genauer das Sanktionsgeschehen angeschaut, von dem Familien mit Kindern betroffen sind. Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt, so ist der entsprechende Bericht über die Ergebnisse der Datenauswertung überschrieben: »43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter 2015 im Monatsdurchschnitt die Leistungen gekürzt, darunter 14.000 Alleinerziehende. 2.600 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert.«…” Beitrag vom 14. November 2016 von und bei Stefan Sell
[Kampagne] Sanktionsfrei
Dossier
“Sanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, so ein Insider. Packen wir es an! Wir wollen, dass gegen jede Sanktion, die von einem Jobcenter verhängt wird, rechtlich vorgegangen wird. Dies tun wir auf drei Wegen: Durch Sanktionsvermeidung, Sanktionsabwehr und durch Überbrückungsdarlehen für sanktionierte Personen aus einem Solidarfonds…” Die Aktionsseite – siehe auch die Crowdfunding-Kampagne und weitere Infos:
- Marc-Uwe Kling ist Hartzbreaker
“Wir freuen uns sehr über unseren neuen Hartzbreaker Marc-Uwe Kling. Nicht nur, dass uns Marc-Uwe immer wieder finanziell unterstützt, er hat uns auch diese schöne Geschichte zur Verfügung gestellt. Ihr wisst ja bereits, dass Menschen, die gegenüber dem Jobcenter für ihre Rechte eintreten, in ihrer Akte mit einem Q für Querulant bezeichnet werden. Das Känguru ist ist echtes Q – hört selbst.” Das Känguru-Manifest als Hörbuch bei der Initiative Sanktionsfrei
- [Podiumsdiskussion] Querulant werden: Hartz-IV-Betroffene sollten sich noch stärker gegen Sanktionen wehren
“… Hannemann und ihre Initiative »Sanktionsfrei« wollen nun mit einer Onlineplattform »digitale Gegenwehr« organisieren. Ihr Mitstreiter Michael Bohmeyer stellte die bereits in Betrieb genommene »Testversion« vor. Im ersten Schritt können Sanktionsbescheide hochgeladen werden, führte er aus. »Dagegen wird dann automatisch ein Widerspruch generiert und per Fax ans Jobcenter versandt.« Helfe das nicht, stünden Anwälte für weitere Schritte bereit. Letztlich wolle man Betroffenen auch mit Spendengeldern helfen, über die Runden zu kommen. »Wir wollen eine Art Versicherung gegen staatliche Repressionen werden«, so Bohmeyer. Derzeit, so habe ihm ein Insider verraten, vermerkten Sachbearbeiter auf etwa fünf Prozent der Bewerberprofile ihrer Klienten ein Q für »Querulant«. »Er sagte, wären es zehn Prozent, würde das System zusammenbrechen.« Das wolle sein Team erreichen. »Ein Q sollte die neue Standardnote werden.«” Bericht von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 17. Oktober 2016
- Zusammenbruch durch Widerspruch. Eine Idee der »Hartz-IV-Rebellin« Inge Hannemann könnte Jobcenter unter Druck setzen
“Wenn zehn Prozent aller sanktionierten Hartz-IV-Bezieher Widerspruch einlegten, könnte das System zusammenbrechen, glaubt Inge Hannemann. Eine neue Online-Plattform soll dabei helfen.
Seit zwei Jahren führt Max Uthoff durch die ZDF-Satiresendung »Die Anstalt«. Nun wendet sich der Kabarettist direkt an seine Zuschauer. In einem auf Youtube veröffentlichten Video ruft er dazu auf, für das Projekt »Sanktionsfrei« der »Hartz-IV-Rebellin« Inge Hannemann zu spenden. »Dann könnten wir das idiotische Bestrafungssystem vielleicht komplett lahmlegen«, erklärt Uthoff. Das wiederum ist kein satirischer Einwurf. Tatsächlich wollen die Macherinnen und Macher um die ehemalige Jobcenter-Fachkraft Inge Hannemann nichts weniger, als ein Ende der Sanktionen zu erzwingen. »Ziel unserer neuen Plattform ist es, die Widersprüche gegen Sanktionen hochzujagen«, erklärte Hannemann in einem Hintergrundgespräch am Dienstag in Berlin. Derzeit sammelt man Spenden, um ein Online-Portal aufzubauen, »das Betroffene umfassend und kompetent begleitet«, wie es auf der Crowdfunding-Webseite »Startnext« heißt, wo das Projekt »Sanktionsfrei« bereits mehr als 100.000 Euro eingesammelt hat. Die Spendenaktion läuft noch bis zum 9. Mai…” Artikel von Fabian Lambeck vom 27.04.2016 im ND online
- Die Crowdfunding-Kampagne für das Projekt: “Sanktionsfrei ist eine kostenlose Online-Plattform, die Hartz-IV-Sanktionen endgültig abschafft: Wir verpassen den Jobcentern ungefragt ein freundliches Online-Portal, das Betroffene umfassend informiert und kompetent begleitet. So vermeiden wir Sanktionen im Voraus! Mit Widersprüchen und Klagen bekämpfen wir Sanktionen und legen so die Jobcenter lahm. Und wir füllen verhängte Sanktionen aus einem Solidartopf auf. Denn niemand darf weniger haben als das verfassungsgemäße Existenzminimum!“
- Arbeitslose bekommen Geld geschenkt: Klageflut soll Hartz IV revolutionieren
“Von weniger als 404 Euro im Monat kann man nicht leben. “Existenzminimum” nennt das der Gesetzgeber und hat den Hartz-IV-Regelsatz deshalb auf genau diese 404 Euro festgelegt. Trotzdem müssen rund fünf Prozent aller Arbeitslosen mit weniger leben, weil das Jobcenter ihnen die Leistungen kürzt – zum Beispiel für einen versäumten Termin. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, meint die neuen Initiative “sanktionsfrei.de”. Sie will eine Klageflut auslösen und lockt Arbeitslose mit Geldgeschenken…” Beitrag von Ludwig Bundscherer vom 09. Februar 2016 bei MDR INFO
- Aktion gegen Hartz IV-Sanktionen: Und wenn der Bescheid kommt? Egal.
“Nicht aufgepasst, Geld weg: Jobcenter verhängen schnell Sanktionen. Eine Initiative will Betroffenen helfen – und animiert zu Ungehorsam. Sanktioniert vom Jobcenter? Das geht schneller, als man denkt: Wer als Hartz-IV-EmpfängerIn einen angebotenen Job ablehnt, dem können leicht die Bezüge gekürzt werden, mitunter um 30 Prozent. Dann bekommt etwa eine alleinstehende Person statt der 404 Euro, die ihr monatlich zustehen, nur noch 282,80 Euro. Dahinter stecke häufig Willkür der Behörden, meint Michael Bohmeyer, 31. Er ist Gründer des Berliner Sozialprojekts „Mein Grundeinkommen“, das seit einem Jahr über Crowdfunding Geld sammelt und mittlerweile 25 Frauen und Männer mit monatlich 1.000 Euro unterstützt. Hinzu komme „eine große Unkenntnis“ bei den SachbearbeiterInnen, die Hartz IV bewilligen, weiß Inge Hannemann…” Artikel von Simone Schmollack vom 8.2.2016 bei der taz Berlin . Darin wichtig: “… Juristisch keine ganz einfache Konstruktion. Hartz-IV-EmpfängerInnen sind gesetzlich verpflichtet, dem Jobcenter alle Einkünfte und Geldgeschenke zu melden, die Einnahmen werden mit dem Sozialgeld verrechnet. Ansonsten begehen sie „Sozialbetrug“, sagt Daniel Schwarz, Anwalt für Sozialrecht in Berlin. Angenommen, das Bündnis würde das Geld den EmpfängerInnen in bar geben und ihnen auch noch raten, das „Geschenk“ zu verheimlichen, würde es „Beihilfe zum Sozialbetrug leisten“. Damit würde „Sanktionsfrei“ illegal arbeiten. Laut Jurist Schwarz gibt es aber eine rechtlich saubere Lösung: Das Bündnis könnte sogenannte zweckgerichtete zinslose Darlehen vergeben, die zurückgezahlt werden müssen. „Das darf auf Hartz IV nicht angerechnet werden, weil es ja wieder zurückgezahlt werden muss“, sagt Schwarz: „Aber das nimmt den Betroffenen den Druck.“…”
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Die schlimmste Hartz IV-Sanktionsbehörde: Jobcenter Rosenberg
“Rosenberg in Bayern hat das schärfste Jobcenter. Die Mitarbeiter verhängten über jeden 15. Hartz-IV-Abhängigen Sanktionen. Das ist eine Quote von 6,7 %. Weit abgeschlagen liegt hingegen der hessische Taunuskreis. Hier wurde nur einer von hundert abgestraft – 0,68 %. München. Freising und Landshut bestraften ebenfalls sehr wenig Hartz-IV-Abhängige, nämlich 1 %…” Beitrag vom 20.01.2017 bei gegen-hartz.de
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Konsequenzen bei Hartz IV egal: Bundesregierung weiß nicht, welche Folgen die Totalsanktionen der Jobcenter für die Betroffenen haben
“… Die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, wollte nun von der Bundesregierung wissen, wie viele Personen jährlich vollsanktioniert werden und wie viele Betroffene, den Kontakt zum Jobcenter abgebrochen haben. (…) Demnach sollen im Jahr 2015 durchschnittlich 7000 Leistungsberechtigte im Monat total sanktioniert gewesen sein, schreibt das Ministerium unter Bezug auf entsprechende Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Im Vergleich zum Jahr 2008 wäre das ein deutlicher Rückgang. Damals zählte man im Schnitt 12 000 Vollsanktionierte im Monat. Bei der Frage nach dem Verbleib von Menschen, die nach einer Sanktion vom behördlichen Radarschirm verschwanden, muss das Ministerium passen: »Erkenntnisse zum Verbleib nach Ende der Phase einer Vollsanktionierung liegen der Bundesregierung nicht vor«, heißt es in der Antwort…” Artikel von Fabian Lambeck vom 21.01.2017 beim ND online . Siehe dazu diese Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Frage bei Katja Kipping
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Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Beziehern: Forscher empfehlen Reform der Hartz-IV-Sanktionen
“Wenn junge Menschen ein Jobangebot des Arbeitsamts verweigern, werden schnell ihre Leistungen gekürzt. Das kann bis zur Obdachlosigkeit führen. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit hat eine Überarbeitung der strengen Strafen für junge Hartz-IV-Bezieher empfohlen, die Jobangebote nicht annehmen oder Terminen beim Arbeitsamt grundlos fernbleiben. Die Sanktionen für junge Arbeitslose unter 25 Jahren führen bei den Betroffenen zu unterschiedlichen Reaktionen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bekannt gab: Manche unter 25-Jährige würden durch die Strafen wie zum Beispiel Leistungskürzungen dazu motiviert, Arbeit zu suchen. Andere aber würden sich so auch komplett aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. (…) Die IAB-Studie plädiert für eine “Reform des Sanktionssystems, die sehr einschneidende Leistungsminderungen durch Sanktionen vermeidet, aber Anreize zur Arbeitsuche aufrechterhält”. Außerdem solle es auch bei wiederholten Verstößen eine Obergrenze für die verhängten Strafen geben. Gerade alleinlebende Hartz-IV-Empfänger hätten niemanden, der ihnen sonst mit Geld für den täglichen Bedarf aushelfen könnte. So kommt es im Moment bei Sanktionen noch zu teilweise erheblichen Einschränkungen der Lebensbedingungen für junge Arbeitslose – etwa durch eingeschränkte Ernährung, Abschalten von Strom und Gas wegen nicht bezahlter Rechnungen und Wohnungsprobleme bis hin zur Obdachlosigkeit. Allerdings habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits ähnliche Vorschläge gemacht: Das Land Bayern habe aber nicht zugestimmt, weshalb die Vorschläge nicht ins Gesetz aufgenommen wurden.” Artikel vom 8. Februar 2017 bei der Zeit online . Siehe dazu:
- Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Beziehern: Schnellere Arbeitsaufnahme, aber auch Nebenwirkungen.
Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 8.2.2017 und dort die Studie
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»Zu wenige wehren sich gegen Sanktionen« Gespräch mit Inge Hannemann
“Die Bundesregierung hat kürzlich die Sanktionsquoten für 2016 mitgeteilt. Demnach hat die Straffreude der Jobcenter wieder zugenommen, im Durchschnitt wurde monatlich mehr als 134.000 Menschen die Leistungen gestrichen oder gekürzt. Wie erklären Sie sich das?” Dazu Inge Hannemann: “Von internen Weisungen, stärker zu sanktionieren, ist mir zwar nichts bekannt. Aber die Beschäftigten sind nach meiner Erfahrung permanent einer subtilen Gehirnwäsche ausgesetzt. Es heißt, sie hätten die Pflicht, den Steuerzahler zu entlasten und wirtschaftlich zu arbeiten. Ausgeblendet wird, dass die Verwaltung einen immer größeren Anteil des Geldes verschlingt. Hinzu kommen die Schuldzuweisungen an Betroffene. Diese müssten eben mitwirken, heißt es. Ich habe sogar Mitarbeiter kennengelernt, die aus dem Hartz-IV-Bezug kommen und am Ende selbst so denken. (…) Es wird beschwichtigt, denn es heißt, betroffen seien nur etwa drei Prozent der Berechtigten. Tatsächlich waren jeden Monat rund 135.000 Menschen von einer meist dreimonatigen Kürzung betroffen. Übers Jahr sind zuletzt weit über 400.000 teils mehrfach sanktioniert worden. Jeder dritte Widerspruchsführer und fast jeder zweite Kläger bekam nach einem Prozess aber sein Geld ganz oder teilweise zurück. Leider wehren sich immer noch zu wenige. (…) Der Bundesagentur für Arbeit geht es dabei nur um ein schnelles Vermitteln für eine gute Statistik. Auf die Bedingungen wird nicht geschaut, fast alles gilt als zumutbar. Die Mitarbeiter werden auch unter Druck gesetzt. Sie sollen eine »Integrationsquote« erfüllen, die etwa bei 20 Prozent liegt…” Susan Bonath im Gespräch mit Inge Hannemann bei der jungen Welt vom 18. Februar 2017 (Inge Hannemann war früher Fallmanagerin im Jobcenter Hamburg Altona)
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Hartz-IV-Sanktionen nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv
“Die Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV zeigt eindrücklich, dass diese kontraproduktiv sind, weil sie zum Rückzug vom Jobcenter und auch zur Arbeitsdemotivation führen. Außerdem ist bei Sanktionierten vielfach ein Rückzug aus dem sozialen Leben zu beobachten. Neben Vereinsamung, ungenügender Ernährung und Krankheitsversorgung führen Sanktionen auch zu Wohnungsnotlagen und Mietrückstände bis hin zum Wohnungsverlust. Sanktionen sind also nicht nur bezüglich des Arbeitsmarkts nicht zielführend. Sie setzen Betroffene auch der sozialen Verelendung und Isolation aus. Sanktionen verletzen das Grundrecht auf soziale Sicherheit. Sie gehören ohne Wenn und Aber abgeschafft.” Mitteilung von und bei Katja Kipping vom 7. April 2017 , zu Details siehe die Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV vom 7. Februar 2017
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Jobs ablehnen ohne Sanktionen – Neue Weisung: Wann Jobs ohne Sanktionen abgelehnt werden dürfen
Wer einmal in Hartz IV gelandet ist, der weiß, dass bürgerliche Rechte nur noch bedingt gelten. So müssen Hartz IV Bezieher jede Arbeitsstelle annehmen, auch wenn sie etwas vollkommen anderes zuvor gelernt und gearbeitet haben. Diese Willkür führt immer wieder zu Sanktionen, weil Betroffene in die Gegenwehr gehen. Nicht selten kommt es zu Widersprüchen und Klagen- doch die Jobcenter sind meist gnadenlos. Allerdings sind Hartz IV Beziehende nicht verpflichtet, eine Arbeitsstelle anzunehmen, wenn diese aus bestimmten Gründen nicht zumutbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun bestätigt, dass es klare Ablehnungsgründe gibt, die zu keinen Sanktionen führen dürfen. Diese sind allerdings sehr eng ausgelegt. Hierzu wurden nun die sogenannten Zumutbarkeitsregeln geändert…” Beitrag vom 27. April 2017 von und bei gegen-hartz.de
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Faulheitsverbrechen
“Die Politik stempelt Hartz-IV-Bezieher zu unwürdigen Tätern, die bestraft gehören. So inszeniert sie eine Täter-Opfer-Umkehr und legitimiert es, tausende Existenzen zu vernichten. (…) Sanktionen bedeuteten nichts weniger als den Entzug von Mitteln, die ein Mensch unbedingt zum Leben braucht: Nahrung, Schutz vor Kälte und Nässe, ein Rückzugsort. Im vergangenen Jahr waren 416.000 Menschen – fast zehn Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher – von 940.000 Sanktionen betroffen. Ein Drittel der Bestraften hatte Kinder, viele waren alleinerziehend. Monatlich waren sogar 200 Minderjährige ab 15 Jahren und 850 junge Volljährige unter 20 Jahren selbst vollständig sanktioniert. Hartz IV funktioniert wie eine Maschine. (…) Durchgesetzt hat die Politik das Strafregime mit einer guten Vorarbeit. Statt dem Wirtschaftssystem gab sie Erwerbslosen selbst die Schuld an ihrer Situation. Sie stempelte Betroffene als unwillige Faulpelze ab. (…) Faulpelze, Schmarotzer, Bildungsferne: Mit solchen Zuschreibungen werden Arme systematisch entmenschlicht. Man habe sie vermehrt unter dem Gesichtspunkt mangelnder Nützlichkeit in den Fokus der Abwertung gerückt, konstatierte der Erziehungswissenschaftler Wilhelm Heitmeyer 2010 in einer Langzeitstudie zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit…” Beitrag von Susan Bonath vom 17. Mai 2017 bei Rubikon
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So unterschiedlich kürzen Jobcenter den Hartz IV-Empfängern das Existenzminimum
“Ständig werden mehr als 130.000 Hartz IV-Empfänger von ihren Jobcentern bestraft und bekommen weniger Geld als das Existenzminimum. Eigentlich gibt es für solche Sanktionen feste Regeln. Doch nach einer gemeinsamen Recherche von CORRECTIV und „BuzzFeed News” kürzen manche Jobcenter rund zehnmal so häufig wie andere. (…) Wenn es hart kommt, zahlt der Staat überhaupt nichts mehr. Jeden Monat trifft die komplette Streichung von Leistungen rund 7000 Menschen. CORRECTIV und „BuzzFeed News“ haben Daten aller 407 Jobcenter ausgewertet. Die Analyse zeigt: Wie häufig und wie stark die Jobcenter das Existenzminimum kürzen, unterscheidet sich drastisch…” Beitrag von Timo Stukenberg vom 23. Mai 2017 bei CORRECTIV
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Hartz-IV-Sanktionen und ihr Nutzen
“Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”, hat Franz Müntefering als Arbeitsminister gesagt. Zu einer Zeit, als die SPD-Parteiführung Hartz IV noch in allen Punkten für richtig hielt. Die Haltung, die hinter diesem Spruch steckt, ist bis heute bestimmend für die Leistungskürzungen im ALG II. (…) Den drakonischen Maßnahmen der Arbeitsagentur steht eine sich rasend verändernde Arbeitswelt gegenüber: Digitalisierung und Automatisierung, ein Arbeitskräftemarkt, der überaltert ist und eine Wirtschaft, die klagt, dass geeignete Fachkräfte fehlen. Muss das Konzept von Arbeit, Lohn und Disziplin nicht völlig neu gedacht werden? Was sagen Volkswirte, Betroffene, Unternehmer und Politiker dazu?” Text und Audio der Sendung von Maximilian Klein Beitrag vom 22.05.2017 beim Deutschlandfunk Kultur
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Mehr Hartz-IV-Sanktionen verhängt
“In mehr als 315.000 Fällen streichen oder kürzen die Jobcenter in den ersten vier Monaten des Jahres Hartz-IV-Leistungen. Besonders oft trifft es Empfänger in NRW und Berlin. Vertreten ist dabei besonders eine Altersgruppe. (…) Allein im April gab es demnach 85.418 neue Strafen, davon allein 20.056 in Nordrhein-Westfalen und 13.692 in Berlin. Die meisten (rund 67.000) wurden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Im Schnitt wurden den Betroffenen die Leistungen um 109 Euro gekürzt. 7317 Hartz-Empfänger bekamen demnach überhaupt keine Leistungen mehr, weil sie mehrfach Jobs verweigert oder Termine verpasst hatten. Am häufigsten von Sanktionen betroffen waren dem Bericht zufolge junge Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren. Im April liefen Sanktionen gegen 3,7 Prozent aller unter 25-jährigen Hartz-Empfänger. Bei den 25- bis 55-Jährigen betrug die Sanktionsquote 3,5 Prozent, bei den über 55-Jährigen nur 0,8 Prozent.” Meldung vom 15. August 2017 bei n-tv
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„Hartz IV-Sanktionen beim ersten Terminversäumnis ärgern mich.“ Ein Arbeitsvermittler erzählt.
“Herr Schmitt* ist Mitte 30 und arbeitet seit fünf Jahren im Jobcenter. Aktuell ist er Arbeitsvermittler in Berlin und betreut Kund*innen mit Studienabschluss. Voreilige Sanktionen bei einem verpassten Termin oder bei Ablehnung eines unzumutbaren Jobs lehnt er ab und fordert stattdessen, das Existenzminimum stärker zu achten. Wir haben ihn getroffen und mit ihm über seine Arbeit gesprochen…” Interview von Johanna Juni vom 25. September 2017 beim Blog Sanktionsfrei (* Name wurde geändert)
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Widerstand gegen Willkür: Jobcenter mussten 2017 erneut Hunderttausende rechtswidrige Hartz-IV-Bescheide revidieren. Zahl der Sanktionen steigt wieder
“… Auch im vergangenen Jahr war die Gegenwehr groß. Jobcenter und Gerichte mussten erneut Tausende fehlerhafte Bescheide aufheben. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die zuerst Bild berichtete. Demnach gingen 2017 rund 640.000 neue Widersprüche bei den juristischen Abteilungen der Jobcenter ein, etwa 1,4 Prozent weniger als 2016. In gut 226.000 Fällen gingen sie zugunsten der Betroffenen aus. 184.000 Eingaben waren im Dezember noch unbearbeitet. 112.000 abgelehnte Widerspruchsführer zogen weiter vor ein Sozialgericht. Damit schrumpfte die Zahl der neuen Klagen um knapp drei Prozent gegenüber 2016. Insgesamt waren 46.400 Kläger erfolgreich. Etwa 40 Prozent der ihnen vorgelegten Bescheide erklärten die Gerichte insgesamt für rechtswidrig. (…) Um das heikle Thema Sanktionen ging es allerdings in nicht einmal fünf Prozent der Widersprüche und Klagen. Das könnte daran liegen, dass solche Strafkürzungen der Grundsicherung häufig die Schwächsten treffen. (…) Während die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher mit akribischem Aufwand gängeln und kontrollieren, verbuchte die übergeordnete Bundesagentur einen Spitzenerfolg. Wie sie am Donnerstag informierte, übertrifft ihr Überschuss für 2017 die kürzlich durch die Medien kolportierten Zahlen um eine halbe Milliarde Euro. Tatsächlich kann sie ihre Rücklagen demnach mit 5,95 Milliarden auf 17,2 Milliarden Euro auffüllen. »Wir haben gut gewirtschaftet«, freut sich Valerie Holsboer vom BA-Vorstand für Ressourcen in der Mitteilung. Der Willkür gegenüber Hartz-IV-Beziehern dürfte das keinen Abbruch tun.” Bericht von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 15. Januar 2018
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310.000 Fälle: Hartz-IV-Sanktionen treffen oft Kinder
“… Fast ein Drittel aller Hartz-IV-Sanktionen trifft Familien mit Kindern. Es handelt sich um Bescheide, die deren Leistungsansprüche kürzen. Von Oktober 2016 bis September 2017 wurden rund 954.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende verhängt; 310.000 davon gingen an Haushalte mit Kindern. Darunter befanden sich außerdem rund ein Drittel Haushalte mit nur einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt waren Alleinerziehende von 96.000 Sanktionen betroffen. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Linken-Parteichefin Katja Kipping hervor. (…) Im Juni des vergangenen Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk bereits die Forderung erhoben, Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Berechnungen der Organisation waren jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von Kürzungen betroffen…” Beitrag von Nicola Abé vom 24. Februar 2018 aus Der Spiegel Heft 9/2018
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Immer mehr Sanktionen auch beim Arbeitslosengeld I verhängt
“… Die Bundesagentur sperrt einem Zeitungsbericht zufolge Arbeitslosen immer häufiger das Arbeitslosengeld I. So habe es im vergangenen Jahr insgesamt 810.429 Fälle gegeben, in denen das Arbeitslosengeld vorübergehend nicht gezahlt wurde, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe und beriefen sich auf Zahlen der Behörde. Das seien rund 41.000 Fälle mehr als im Jahr zuvor mit 769.480 Fällen und rund 91.500 Fälle mehr als noch 2015 (718.813 Fälle). Am häufigsten wurde 2017 eine Sperrzeit verhängt, weil sich Menschen zu spät arbeitssuchend meldeten (293.660 Fälle), wie es hieß. In 255.621 Fällen wurde die Leistung gesperrt, weil Arbeitslose nicht zu vereinbarten Terminen erschienen. In den seltensten Fällen wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil Arbeitslose sich zu wenig selbst um einen Arbeitsplatz bemühten (3.918 Fälle) oder eine Eingliederungsmaßnahme abbrachen (5.252 Fälle). Die LINKEN-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann, die bei der Bundesregierung nach den Zahlen gefragt hatte, kritisierte die Entwicklung. Dass die Arbeitsagenturen immer häufiger zum Instrument der Sperrzeit griffen, sei alarmierend, sagte sie den Funke-Zeitungen. Die meisten Sperrzeiten würden wegen »belangloser Pflichtverstöße« verhängt. Noch mehr Druck auf Erwerbslose auszuüben sei falsch. »Erwerbslosen fehlt nicht die Motivation, sondern ein guter Arbeitsplatz.«…” Bericht von und bei neues Deutschland vom 12. März 2018
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[Petition] Agenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!
Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter dürfen Erwerbslose zu Meldeterminen einladen. Seit mindestens fünfzehn Jahren erhalten viele Erwerbslose nichtssagende Meldeaufforderungen für Meldetermine ohne Sinn und Zweck bei gleichzeitigen Sanktionen für Meldeversäumnisse. Für jedes Versäumnis eines Meldetermins kürzt das Jobcenter ALG-II-Empfängern über drei Monate das Existenzminimum um insgesamt mehr als 120 €. ALG-I-Empfänger werden mit bis zu 470 € pro versäumtem Termin sanktioniert. Die Meldeaufforderungen, die zu Meldeterminen einladen, enthalten in der Regel keine Angaben dazu, was beim Meldetermin erreicht oder getan werden soll. Sie geben häufig nur an, dass die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter ein Gespräch zur beruflichen Situation führen wollen. Diese Angabe ist so allgemein, dass sie auf alle Personen im arbeitsfähigen Alter passt, selbst wenn sie gar nicht erwerbslos sind. Zielführende Beratung und Unterstützung erhalten Erwerbslose bei den Meldeterminen meist nicht. Die Petition wird unterstützt von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V.; Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V., (Berlin); Demokratie in Bewegung, (Berlin); Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.; Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V.; Sanktionsfrei e.V. (Berlin) und Tacheles e.V. Siehe die Petition bei change.org
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