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Channel: Die neue Waffe der Arbeitsagenturen: Sperren – LabourNet Germany
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Hartz IV-Sanktionen – Eine existenzielle Bedrohung

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldFür Hartz-IV-Berater Frank Steger sind solche Strafen existenzgefährdend und dienen nur dem Niedriglohnsektor: “… Es ist ein altes Vorurteil, dass Arbeitslosigkeit durch Faulheit entstünde. Dieses Argument wird häufig genutzt, um Menschen zu diskreditieren und Stammtische zu bedienen, aber es entspricht nicht der Wirklichkeit. (…) Auf Faulheit abzustellen dient vor allem dazu, die eigene Politik des Sozialabbaus zu rechtfertigen. Die Sanktionen sind ein probates Mittel, um den Niedriglohnsektor, der mit Hartz IV massiv ausgebaut wurde, voranzubringen. Und zwar geht es in erster Linie um die Androhung einer solchen. Das Problem: Die Menschen wissen, dass sie sanktioniert werden, wenn sie nicht bereit sind, dem Druck nachzugeben. Deshalb nehmen sie auch jeden erdenklichen Job mit schlechter Bezahlung an. Gerhard Schröder hat sich dafür später in Davos beim Treffen der Staatschefs und Wirtschaftseliten sogar gerühmt, auf diese Weise den größten Niedriglohnsektor in Europa eingeführt zu haben. (…) Im Prinzip ist Arbeitslosigkeit heute ein Synonym für Armut. Das ist sozialpolitisch eine schwere Fehlentwicklung. Menschen müssen nach einem Jahr Arbeitslosigkeit den größten Teil ihres Vermögens aufbrauchen und sich komplett nackt machen, um Hartz IV-Leistungen zu beziehen. Alleine das ist Demütigung genug, ganz zu schweigen von den Sanktionen.” Interview von Michael Kniess mit Frank Steger bei ZDF heute.de vom 11. April 2018 externer Link

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Strafcenter in Aktion: Behörden sanktionieren weiter ungebremst. 2017 kürzten sie Hartz-IV-Beziehern noch häufiger die Leistungen als im Vorjahr

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIm vergangenen Jahr haben Jobcenter wieder mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt. Rund 953.000mal kürzten sie Betroffenen die Grundsicherung. Das waren fast 14.000 Strafen mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch mitteilte. Demnach waren ständig rund 3,1 Prozent der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, knapp 140.000 Menschen, sanktioniert. BA-Chef Detlef Scheele (SPD) betonte, bestraft werde somit nur ein »ganz geringer Teil«. »Die allermeisten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln«, lobte er. Was Scheele nicht sagt: Die Sanktionsquoten setzen lediglich die an einem Stichtag ermittelten Bestraften ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Hartz-IV-Bezieher. Tatsächlich mussten 2017 bundesweit rund 420.000 Menschen teils mehrfach jeweils drei Monate mit gekürzter Grundsicherung leben. Das betraf etwa jeden zehnten Leistungsberechtigten zwischen 15 und 65 Jahren. Auch wird das Mittel in den Bundesländern unterschiedlich streng angewendet. Am härtesten straften Berliner Jobcenter. In der Hauptstadt lag die Sanktionsquote im Dezember bei 5,3 Prozent, gefolgt von Sachsen (3,8 Prozent) sowie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hamburg mit je 3,4 Prozent. Nur jeder zehnte Sanktionierte hatte indes eine Maßnahme oder einen Job abgelehnt oder abgebrochen. In knapp 83.400 Fällen attestierten Jobcenter einen Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung, beispielsweise, dass weniger Bewerbungen nachgewiesen wurden als verlangt. Mehr als drei Viertel aller Sanktionen (733.800) verhängten Jobcenter hingegen wegen eines versäumten Termins…” Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 12. April 2018 externer Link – siehe dazu:

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Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldEine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen. Der Paritätische kritisiert das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Sanktionen bringen Menschen nicht schneller in Arbeit und sind keine pädagogischen Antworten, sondern werden lediglich als Drangsalierung und Ausdruck sozialer Ignoranz wahrgenommen. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar…” Pressemitteilung vom 11. April 2018 beim Paritätischen Gesamtverband externer Link

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Hartz IV: Arbeitsagentur will gleiche Strafen für Erwachsene und Jugendliche – nicht angleichen, abschaffen!

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Bundesagentur für Arbeit hat 2017 etwas mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen als im Jahr zuvor. Kritik gibt es für die schärferen Vorschriften für Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren – sie sollen den Sanktionen für Erwachsene angeglichen werden. (…) Scheele, der früher in Hamburg für die SPD Sozialsenator war, hält von solchen drakonischen Strafen gar nichts: “Die Sanktionierung auf null finde ich nicht vernünftig”, sagt er. Manche Jugendliche würden nach derart harten Sanktionen den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen. Damit stünden sie aber auch nicht mehr für eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt oder für qualifizierende Maßnahmen zur Verfügung. Das könne niemand wollen. Der BA-Chef spricht sich dafür aus, bei den Kosten der Unterkunft auf eine Sanktionierung gänzlich zu verzichten. Scheele gibt zu bedenken, dass es aufgrund der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten “ausgesprochen schwer” sei, wieder eine Wohnung zu finden. “Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter”, sagt er. Der BA-Chef empfiehlt stattdessen, die Sanktionspraxis zwischen Jugendlichen und Erwachsenen anzugleichen…” Artikel von Thomas Öchsner vom 11. April 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link – und ein Beitrag, der verdeutlicht, dass “Angleichung” nicht reicht:

  • Repression vom Amt. Hartz IV: Jobcenter sanktionierten vergangenes Jahr auch Tausende Kinder, Elternpaare und Alleinerziehende – teils bis auf Null
    “… Wie schikanös die Ämter dabei nicht nur gegen Erwachsene vorgehen, zeigt nun eine gesonderte Auswertung, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage dieser Zeitung erstellt hat. Danach gilt offenbar das Jugendschutzgesetz nicht für alle: Insgesamt 18.540mal kürzten Jobcenter im vorigen Jahr Minderjährigen die Grundsicherung. Monatlich waren im Schnitt mehr als 200 15- bis 17jährige wegen einer »Pflichtverletzung« komplett sanktioniert. Das praktizieren die Behörden, weil sie Jugendliche ab dem 15. Geburtstag als erwerbsfähig ansehen, wenn sie nicht mehr regulär zur Schule gehen. In 88 Prozent der Fälle war ihr einziges »Vergehen« ein Meldeversäumnis. Der Rest hatte entweder eine Maßnahme abgebrochen oder eine andere Auflage des Jobcenters nicht erfüllt. Jobcenter gehen beim Umsetzen der Strafpraxis auch rücksichtslos gegen Leistungsbezieher mit Kindern vor. Ähnlich wie in den Vorjahren kürzten sie in mehr als jedem dritten Fall einer Familie die Grundsicherung. Von den monatlich insgesamt rund 137.000 Sanktionierten lebten 46.000 mit Kindern in einem Haushalt. Wiederum ein Drittel dieser Betroffenen (14.300) war alleinerziehend. Monat für Monat strichen die Ämter sogar 2.800 Eltern, darunter mehr als 200 Singlemüttern und -vätern, die Leistungen komplett. (…) Dass Jugendliche besonders unter der Strafpraxis leiden und diese auch Obdachlosigkeit produziert, hatte am Mittwoch auch BA-Chef Detlef Scheele (SPD) bei der Präsentation der offiziellen Sanktionsstatistik für 2017 eingeräumt. Am Donnerstag erklärte die SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag und Exarbeitsministerin Andrea Nahles, bis dato eiserne Verfechterin des Vorgehens, die harten Sanktionen für unter 25jährige für »keinesfalls sinnvoll«. Die Kürzungen generell abzuschaffen halte sie aber für »schwierig«, sagte sie der Frankfurter Rundschau…” Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 13.04.2018 externer Link

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Sanktionen gegen eine halbe Million Hartz-IV-Empfänger

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIm vergangenen Jahr wurde 34.000 Personen der Bezug von Hartz IV vollständig gestrichen, weil sie gegen Auflagen der Behörden verstießen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt und sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezieht. Demnach wurden gegen insgesamt 204.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwei und mehr Sanktionen ausgesprochen, 217.000 weitere Bezieher von Hartz IV bekamen eine Sanktion auferlegt – zusammen also knapp eine halbe Million. Die Grünen, die das System der Leistungskürzungen in der bestehenden Form ablehnen, fordern nun von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) Reformen…” Meldung vom 31. Mai 2018 von und bei RP Online externer Link

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Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld… Im Durchschnitt des Jahres 2017 gab es 45.800 sanktionierte Hartz-IV-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten, 14.300 von ihnen waren Alleinerziehende. 2.800 aller Betroffenen mit Kindern und 218 der betroffenen Alleinerziehenden wurden vollsanktioniert. Sie erhielten gar keine Zahlungen des Jobcenters mehr. Leben Kinder mit den Sanktionierten in einem Haushalt, sind auch sie von den Kürzungen oder Vollsanktionen betroffen, denn der gesamte Haushalt hat dann unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung. (…) In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Sanktionierten im Hartz-IV-System wieder angestiegen, während sie nach 2012 zurückgegangen war. Insgesamt wurden ab 2010 aber deutlich mehr Menschen, darunter auch solche mit Kindern, sanktioniert und auch mehr Sanktionen ausgesprochen, als in den Jahren zuvor – und das, obwohl die Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt sank…” Beitrag vom 4. Juni 2018 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt externer Link

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Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV? Öffentliche Anhörung im Bundestag am 4. Juni 2018

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldAm 4. Juni ist 13.30 Uhr eine Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag angesetzt. Gegenstand sind die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungskürzungen bei den Grundsicherungen. Die beiden Anträge finden sich auf der Website des Ausschusses externer Link. Die Anhörung ist öffentlich. Anmeldungen externer Link sind beim Ausschuss möglich. Zu den Anträgen und zur Anhörung hat der Netzwerkrat des Netzwerks Grundeinkommen eine Stellungnahme externer Link verfasst.” Meldung von Ronald Blaschke vom 26.05.2018 beim Netzwerk Grundeinkommen externer Link und nun die Berichterstattung:

  • Sachverständige: Sanktionssystem bei Hartz IV überarbeiten New
    Das Sanktionssystem beim Arbeitslosengeld II sollte überarbeitet werden. Auf diesen Minimalkonsens lassen sich die Expertenäußerungen einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 4. Juni 2018, reduzieren. Von diesem ausgehend, bewegten sich die Vorschläge jedoch von einer stärkeren Flexibilisierung des Systems bis hin zu seiner kompletten Abschaffung. Die Kritik an den oft standardisierten Eingliederungsvereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen kam von fast allen Seiten, ebenso wie die Forderung nach einer besseren Vermittlungstätigkeit durch die Jobcenter…” Bundestagsmeldung mit allen Dokumenten externer Link, siehe dazu:
    • Öffentliche Anhörung Am 4. Juni 2018 zur Abschaffung von Sanktionen bei den Grundsicherungen im Bundestag
      Protokoll und Video bei Katja Kipping externer Link
    • Von »total überzogen« bis »unverzichtbar«. Eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigte sich mit Hartz-IV-Sanktionen
      “… Schnell zeigte sich, dass die Gräben in der Sanktionsfrage zwischen den Experten sehr tief waren. So lobte Ivor Parvanov, Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die »gewünschte pädagogische Wirkung« der Sanktionen. Natürlich hätten diese »materielle Auswirkungen«, erklärte Parvanov. »Das soll auch so sein!« Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag betonte, die Sanktionen seien als »wichtiges Instrumentarium unentbehrlich«. Ohne Sanktionen könnten viele Leistungsberechtigte nicht erreicht werden. Für jene, denen man das Geld komplett zusammengestrichen habe, gebe es ja noch »Wertgutscheine, mit denen sie sich versorgen können«. Martin Künkler vom DGB kritisierte sie Totalsanktionen für unter 25-Jährige als »total überzogen«. Es plädierte für »positive Anreize etwa durch Bildungsprämien«. Auf alle Fälle aber müsse der Gesetzgeber den »Sanktionsautomatismus ändern«, der Jobcenter-Mitarbeiter zwinge, Strafen zu verhängen. Ein differenziertes Bild zeichnete der Volkswirtschaftler Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). So würden die Beschäftigungschancen nach Sanktionen klar steigen. Allerdings würden sich vor allem Sanktionierte unter 25-Jährige beschleunigt vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Wolff verwies auch auf die Folgen der Sanktionen: »eingeschränkte Ernährung und Wohnungslosigkeit«. Der IAB-Forscher plädierte dafür, das Sanktionsregime zu vereinfachen. (…) Gleich mehrere Experten sprachen sich am Montag dafür aus, die Sanktionen fallen zu lassen, wenn der Bestrafte einsichtig ist. Bislang laufen die Sanktionen einfach weiter. Auch wenn die Anträge der LINKEN und Grünen wohl keine Mehrheit finden werden, für die Debatte um Hartz IV lieferte die Anhörung am Montag viele neue Argumente.Beitrag von Fabian Lambeck bei neues Deutschland vom 5. Juni 2018 externer Link
  • Paritätischer kritisiert Sanktionen im SGB II: Kaltherzig, Wirkungslos, Verfassungswidrig.
    “Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. (…) „Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider…” Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbands vom 4. Juni 2018 externer Link

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[16.7.18 in Karlsruhe] Hartz IV – Empfänger protestieren gegen Sanktionen! Sie wollen nicht länger vom Verfassungsgericht vertröstet werden!

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldWeil das Bundesverfassungsgericht in unverantwortlicher Art und Weise, dass Verfahren zu den Hartz IV – Sanktionen verzögert, wollen nun Hartz IV – Aktivisten direkt am Verfassungsgericht dagegen protestieren! (…) Das Sozialgericht Gotha hatte die Hartz IV – Sanktionen für nicht Verfassungsgemäß eingestuft und einen Vorlagebeschluss in Karlsruhe eingereicht (Az.: 1 BvL 7/16). Aktuell wird das Verfahren jedoch verzögert und es ist keine Entscheidung in Sicht. Wohlwissend, dass jeden Monat viele 1000 Familien mit Kinder und andere Bedarfsgemeinschaften zum Hungern verdammt sind – krank werden können – ja sogar obdachlos werden, lässt sich das Verfassungsgericht viel Zeit. Diese Verzögerung ist im Kontext der Menschen – und Grundrechte, mit Blick auf die gravierenden (Folge-) Schäden, welche durch Sanktionen entstehen, nicht länger zu akzeptieren. In einem Aufruf fordern die Aktivisten: Der § 31 im SGB II muss weg!…” Protest am Montag, 16. Juli 12:00 – 17:00, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Deutschland, Gastgeber: FHP: Freie Hartz IV Presse / Perry Feth. Aufruf vom 9. Juli 2018 bei der Freitag-Community externer Link

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Zahlungen ohne Evaluation: Bundesregierung weiß nicht, was mit Boni für die Jobcenter passiert

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Jobcenter. Bild vom Bremer ErwerbslosenverbandDie Hartz-Reformen – von der damaligen rot-grünen Bundesregierung vorgeblich zur besseren Betreuung von Sozialleistungsbeziehern erdacht – hatten nicht nur mehr Effizienz in der Kundenabwicklung, sondern auch in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zum Ziel. Gemäß Paragraf 48b des Sozialgesetzbuches II soll etwa die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zielvereinbarungen mit der Leitung der lokalen Jobcenter abschließen, um bestimmte betriebswirtschaftliche Kriterien zu erfüllen. Darunter fallen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Diese Zielvereinbarungen klingen zwar, als ob sie gut für die Betroffenen sein könnten, dienen aber im Endeffekt auch dazu, die Arbeitsvermittlung kostengünstiger zu machen. Denn für sinkende Kosten bekommen die Jobcenter Bonuszahlungen. Victor Perli sitzt für die LINKE im Haushaltsausschuss des Bundestages und wollte in einer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen, wo und wie diese Gelder eingesetzt werden – und was sie den Arbeitslosen bringen. Die Antwort des Ministeriums, die »nd« exklusiv vorliegt, ist laut Perli eher enttäuschend. So kann die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben dazu machen, ob es einen Zusammenhang zwischen Bonuszahlungen und Vermittlungsquoten gibt – obwohl letztere mit den Zahlungen eigentlich verbessert werden sollen. Auch ein Zusammenhang zwischen Prämien und der Anzahl von Sanktionen gegen Leistungsberechtigte ist dem Ministerium demnach nicht bekannt. Ein solcher Zusammenhang, schlussfolgert das Büro Perli, könnte aber ein Hinweis darauf sein, dass Bonuszahlungen zur Zielerreichung zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Denn wer sanktioniert wird, bekommt weniger Geld und hilft dem Jobcenter so sparen…” Beitrag von Grit Gernhardt bei neues Deutschland vom 26. Juli 2018 externer Link

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[Studie] Sanktionen in der Grundsicherung: Was als gerecht empfunden wird [von nie sanktionierten]

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld… Die Gerechtigkeitsforschung untersucht unter anderem die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen. Eine interessante Frage dabei ist, welche Sanktionshöhe unbeteiligte Dritte für gerecht halten. In einer Online-Befragung hat das IAB verschiedene Szenarien geschildert und rund 700 Personen gefragt, ob sie sanktionieren würden und wie hoch ihrer Meinung nach die Sanktion gerechterweise sein sollte. Die Befunde zeigen, dass die Bewertungen zwischen den Szenarien durchaus differieren. Anders als es der Gesetzgeber vorsieht, würden die Befragten junge Menschen nur geringfügig höher sanktionieren als ältere Menschen. Auch würden sie die zweite Sanktion nur leicht höher ansetzen als die erste. Einen starken Einfluss auf die Bewertung hat, wer befragt wird. Arbeitslose sowie Personen, die bereits einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben, nennen deutlich geringere Sanktionshöhen als Beschäftigte sowie Personen, die noch nie auf Grundsicherung angewiesen waren…” IAB-Kurzbericht 19/2018 von Martin Abraham, Miriam Rottmann und Gesine Stephan externer Link – der Sinn der Studie erschliesst sich nicht richtig, von Legitimierungsbestrebungen abgesehen

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DGB-Vorsitzender Hoffmann zu Hartz-IV-Sanktionen: “Generell abschaffen” [Kaum zu glauben…]

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat gefordert, Sanktionen gegen jüngere Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen [aber nur die]. “Das geht in die richtige Richtung”, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. “Allerdings sollten Sanktionen generell abgeschafft werden. Sie drücken Menschen in extreme Notlagen und spielen den Arbeitgebern in die Hände, die mit prekärer und schlecht bezahlter Arbeit Gewinne machen.” DGB-Meldung vom 20. August 2018 externer Link

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Studie zu ALG II-Empfängern: Betteln wegen Hartz IV-Sanktionen

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIn einem Interview von Alina Leimbach vom 22. August 2018 bei neues Deutschland online externer Link erklärt die Soziologin Natalie Grimm, warum eine Abschaffung dringend notwendig wäre: “In einer qualitativen Langzeitstudie habe ich 150 Menschen, die allesamt zu Beginn der Studie Hartz IV-Empfänger*innen waren, über fünf Jahre begleitet. Was ich sagen kann: Die Sanktionen wirken indirekt – weil einige tatsächlich große Angst vor ihnen haben. Die Menschen sind bereit, alles zu tun, nur um ihnen zu entgehen. Im schlimmsten Fall droht ja sogar die Streichung des Mietkostenzuschusses, was ein Abrutschen in die Wohnungslosigkeit bedeuten kann. (…) Bei einigen Beziehenden gelingt es vielleicht durch diesen Druck, sie schnell in irgendein prekäres Leiharbeitsverhältnis zu drängen. Allerdings ist da dann nach kurzer Zeit für sie oft wieder Schluss, ohne dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aufgebaut werden konnte. Dann landet man wieder im Arbeitslosengeld II-Bezug. Das hat verheerende Konsequenzen für die Betroffenen. Sie fühlen sich perspektivlos, depressiv und können zum Teil am normalen sozialen Leben kaum teilhaben. Bei den Sanktionierten lösen diese Maßnahmen oft einen Teufelskreis aus. (…) Eigentlich sollen die Sanktionen ja nachhelfen, dass es schneller zu einer Arbeitsaufnahme kommt. Doch wer aufgrund von Sanktionen erst einmal mit Flaschensammeln oder anderweitigem Geld beschaffen schauen muss, wie man an genug Geld zum Essen und Überleben kommt, der hat wenig Gelegenheit sich um den Arbeitsmarkt zu kümmern. (…) Ich plädiere für eine Ausweitung des individuellen »Fallmanagements«. Also dass gemeinsam mit dem oder der Arbeitslosen eine längerfristige Perspektive erarbeitet und sich intensiv gekümmert wird, dieses Ziel zu erreichen. Das nehmen die Erwerbslosen als sehr wirksam wahr, gibt es bislang aber eher selten. Wenn das Bestrafen wegfiele, wären auch mehr personelle Ressourcen für eine echte Förderung im Sinne der Erwerbslosen da und damit vielleicht auch mehr Chancen für eine stabile Integration in den Arbeitsmarkt – abseits von kurzfristigen und prekären Jobs, wie beispielsweise Leiharbeit.”

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Fragwürdige Strafen: Wie das Jobcenter Hartz-IV-Bezieher schikaniert

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“… “Mich haben sie immer so um 7.30 Uhr bestellt, obwohl sie wussten, dass ich einen Minijob hatte und ich auch gesagt habe, dass ich zu dieser Uhrzeit nicht kommen kann. Trotzdem haben sie mich eben halt zu diesen Uhrzeiten bestellt und weil ich da nicht hingegangen bin, haben sie mich deswegen sanktioniert.” Weil [Klaus Brieger] nicht zu den Terminen erscheint, wird sein Hartz-IV-Satz gekürzt, erst um 30, später um 60 Prozent und am Ende komplett. Das Amt zahlt nicht einmal mehr die Miete – mit der Begründung, er sei wiederholt seinen Pflichten nicht nachgekommen. (…) Zumutbare Arbeit ablehnen, zu wenige Bewerbungen schreiben, Termine beim Jobcenter schwänzen: All das kann die sogenannte “Stütze” kosten. Doch die Jobcenter schießen oft übers Ziel hinaus, findet Rechtsanwalt Dirk Feiertag. Rund 90 Prozent aller Sanktionsbescheide seien fehlerhaft, werden aber dennoch wirksam, weil sich Betroffene nicht zu wehren wissen. Das kennt Feiertag aus eigener Praxis: “Ich habe hier Fälle gehabt, da hat sich ein Mann über Monate von Blättern ernährt, weil er tatsächlich kein Geld bekommen hat, noch nicht einmal Lebensmittelgutscheine. Die Dunkelziffer von Menschen, die nie zum Anwalt gehen, die nicht zum Gericht gehen, die keinen Widerspruch einlegen, ist gerade bei Sanktionen unheimlich hoch. Das Leid, was dadurch verursacht wird, ist extrem.”.(…) Warum das Jobcenter Klaus Brieger so hart bestraft, obwohl er doch arbeiten ging und bereit war, zu späteren Terminen zu erscheinen, will das Amt Iserlohn auf Anfrage von “Plusminus” nicht verraten – aus Gründen des Datenschutzes. (…) Das Gericht konnte keine Pflichtverletzung feststellen und beauflagte das Jobcenter, das zu Unrecht einbehaltene Geld an Klaus Brieger auszuzahlen…” Beitrag von Anett Wittich, Stine Bode und Friedemann Zweynert vom 29. August 2018 bei ARD plusminus externer Link (Videolänge: ca. 7 Min., verfügbar bis zum 29. August 2019)

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Hartz-IV-Sanktionen: Druck auf junge Arbeitslose bleibt

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldWieder kassiert ein SPD-geführtes Ministerium einen sozialpolitischen Vorstoß der eigenen Partei. Diesmal sind die jungen Hartz-IV-Empfänger die Leidtragenden. Erst die Rentengarantie bis 2040, nun Erleichterungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger: Die Grünen kritisieren, dass das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium erneut einen sozialpolitischen Vorstoß der sozialdemokratischen Führung kassiert. „Die Bundesregierung plant derzeit kein Gesetzesvorhaben zur Angleichung der Sanktionenregelungen“ für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren, teilt das Ministerium in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage mit, die der FR vorab vorliegt…“ Beitrag von Steven Geyer vom 4. September 2018 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link

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Sanktionen im Hartz IV-System: Alte neue Zahlen und eine weiterhin offene Grundsatzfrage

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“»Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf knapp 449.550 gesunken. Das waren rund 25.800 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.« So eine der vielen Meldungen angesichts der Veröffentlichung der neuen Sanktionszahlen für den Juni 2018 durch die Bundesagentur für Arbeit. Allerdings sind solche Überschriften – Jobcenter verhängen weniger Hartz-IV-Sanktionen – irreführend bzw. ein Kurzschluss, weil sie sich nur auf die Absolutzahl beziehen. Darauf wird in dem Artikel selbst schon hingewiesen: »Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent.« Michael Kröger erläutert denn auch in seinem Beitrag Mit aller Härte gegen Hartz-IV-Empfänger: »Weniger Sanktionen in den ersten sechs Monaten – die Bilanz der Bundesagentur für Arbeit zum Thema „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger“ fällt auf den ersten Blick bemerkenswert positiv aus … Ein ermutigender Trend also – wäre da nicht der Zusammenhang, in dem die Zahlen betrachtet und beurteilt werden müssen. Denn wenn man die Gesamtzahl der Hartz-IV-Empfänger betrachtet, die wegen der guten Lage am Arbeitsmarkt merklich gesunken ist, dann ergibt sich ein nicht ganz so erfreuliches Bild: Von allen Leistungsberechtigten blieb der Anteil derjenigen, die Melde- oder Nachweispflichten nicht erfüllt haben, unverändert bei 3,1 Prozent.« (…) Und anlässlich der Präsentation der neuen Zahlen bricht sie wieder auf, die verhärtete Debatte über Sinn und Unsinn der Sanktionen im Grundsicherungssystem. Da prallen die Sichtweisen bzw. die Menschenbilder gehörig aufeinander. (…) Aber schlussendlich kann und muss man – selbst wenn man innerhalb des bestehenden Systems operiert und einen generellen Verzicht auf Sanktionierung bestimmter Tatbestände ablehnt – dringend erhebliche Korrekturen am Sanktionsregime im Sinne einer deutlichen Entschärfung und massiven Rückführung tatsächlicher Sanktionen auf ein absolutes Minimalmaß vornehmen…” Beitrag von Stefan Sell vom 10. Oktober 2018 bei Aktuelle Sozialpolitik externer Link

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Menschenrecht Sanktionsfreiheit. Verbände fordern, dass soziale Rechte unkürzbar sein müssen

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDurch mindestens 16 Seiten Anträge müssen sich Menschen derzeit graben, wenn sie hierzulande versuchen, die Grundsicherung Hartz IV zu beantragen. »Anträge, die ohne Kenntnis der Fachbegriffe kaum zu bewältigen sind«, sagte Rainer Timmermann, Sozialberater der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg am Mittwoch vor Journalisten. Dazu kommt: Nur wer sich auch wirklich auf Jobsuche begibt, bekommt den Regelsatz. Ansonsten kann er beim dritten Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters sogar restlos gestrichen werden. »Das ist Armutsstress«, meinte Timmermann. Dabei ist das Anrecht auf die Leistung ein Grundrecht. Die Würde des Menschen als auch soziale Menschenrechte sind im Deutschland über das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz verankert. Und: Wie der Name schon sagt, soll die Grundsicherung existenzielle Bedürfnisse garantieren. Damit ist nicht bloß das nackte Überleben gemeint. (…) Sozialverbände sehen genau diese Rechte durch die aktuelle Ausgestaltungspraxis von Hartz IV nicht gegeben. »Derzeit werden Hartz-IV-Empfänger nicht als Berechtigte, sondern als Bittsteller gesehen«, kritisierte Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte. »Wenn es ein Recht auf Existenzsicherung gibt, dann muss das als solches wahrnehmbar sein.« In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Diakonie und der Nationalen Armutskonferenz forderte sie daher einen vereinfachten Zugang auf die Grundsicherung und unabhängige Beratungsstellen…” Artikel von Alina Leimbach vom 12.10.2018 in Neues Deutschland online externer Link

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Hartz IV: Lebensmittelgutscheine – Beschämend und menschenunwürdig

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Delikt ArbeitslosWenn man Kindern sagt, es gibt kein Eis, ist das eine erzieherische Maßnahme. Wenn man aber Erwachsenen vorschreibt, was sie kaufen dürfen, ist das schlichtweg Bevormundung. Für einige – nicht alle – Hartz-IV-Empfänger gehört das zum bitteren Alltag. Dass sie dabei, im übertragenen Sinne, auch noch die Hosen herunterlassen müssen, macht die Praxis der Lebensmittelgutscheine gewiss nicht besser. Auf das Problem macht aktuell der „Merkur“ aufmerksam. Eine Sozialpädagogin aus der Wohnungslosenhilfe berichtet über ihre Erfahrungen zum Thema Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter. Anlass war, dass einer ihrer Klienten mit einem solchen Gutschein an der Supermarktkasse abgelehnt wurde. Ein Unding, zumal fast alle großen Ketten unisono erklären, die Gutscheine „in Abstimmung mit dem jeweils ausgebenden Jobcenter“ einzulösen. Das ändert allerdings nichts daran, wie beschämend die Situation für die Betroffenen ist. Kennen sich die Kassierer nicht mit den Gutscheinen aus, wird offen und für jeden Kunden ersichtlich darüber gesprochen. „Ich wäre am liebsten im Boden versunken“, gesteht selbst die gestandene Sozialpädagogin. Sie war mit Jugendlichen einkaufen und weiß spätestens seit diesem Erlebnis, dass Scham für Hartz IV Empfänger ein Thema ist...” Beitrag vom 30. Oktober 2018 bei hartziv.org externer Link

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Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht

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Dossier

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDas Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit…” dpa-Meldung in der WAZ online vom 27.05.2015 externer Link. Siehe dazu auch “Rechtsvereinfachung im SGB II: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren” und hier:

  • Karlsruhe prüft Hungerstrafen. Verletzen Hartz-IV-Sanktionen Grundrechte? Im Januar will sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen New
    “… Lange haben Betroffene darauf gewartet, nun gibt Karlsruhe grünes Licht: Eventuell am 15. und 16. Januar 2019 werde es verhandeln, teilte es dem Erwerbslosenverein Tacheles mit, der das Schreiben am Dienstag veröffentlichte. (…) Der Tacheles-Vorsitzende Harald Thomé begrüßte am Dienstag, dass Karlsruhe endlich ein Grundsatzurteil anvisiere, »nachdem über Monate und Jahre andere Entscheidungen vorrangig zu bearbeiten waren«. »Wir dürfen gespannt sein«, konstatierte Thomé.Artikel von Susan Bonath in der jungen  Welt vom 01.11.2018 externer Link, siehe dazu Tacheles:
    • Bundesverfassungsgericht will am 15. Januar 2019 über Sanktionen entscheiden
      Das BVerfG will voraussichtlich am 15. ggf. auch am 16. Januar 2019 über die Verfassungskonformität der SGB II – Sanktionen entscheiden. Tacheles ist in dem Verfahren, neben weiteren Institutionen, sachverständiger Dritter und hat in der Funktion eine Vorankündigung durch das BVerfG erhalten. Nachdem über Monate und Jahre beim BVerfG andere Entscheidungen vorrangig bearbeitet wurden, kommen nun die SGB II-Sanktionen dran. Das ist erstmal zu begrüßen. (…) Jetzt heißt es abwarten, was das BVerfG zu den Sanktionen entscheidet. Es ist nicht zu erwarten, dass das BVerfG diese komplett kippt. Es ist aber zu erwarten, dass es Teile davon für unzulässig erklärt. Der erste spannende Punkt ist, ob das BVerfG anordnen wird, dass bestimmte Sanktionspraktiken, wie Ungleichbehandlung von Unter- und Über 25-Jährigen, Sanktionen in die KdU und Lebensmittelgutscheine nur auf Antrag sofort für unzulässig erklärt oder ob es dem Gesetzgeber Zeit lässt, dies nach zu bestimmenden Kriterien neu festzusetzen. Das anstehende Verfahren eröffnet weiterhin Raum für die damals politisch verantwortlichen Parteien, sich klar von Hartz IV-System und der damit untrennbar verbundenen Sanktionspraxis zu verabschieden…” Aus dem Thomé Newsletter 40/2018 vom 03.11.2018 externer Link, darin auch die Erinnerung an die Stellungnahmen und die Einladung des BVerfG externer Link
  • Tacheles Sachstandsanfrage an das Bundesverfassungsgericht zum Sanktionsvorlageverfahren  
    “Wieder mal sind drei Monate vorbei, in denen das BVerfG nicht über den Sanktionsvorlagebeschluss entschieden hat, daher stellen wir diesmal eine öffentliche Sachstandsanfrage und weisen das BVerfG auf die Folgen der Sanktionen hin. Tacheles hat mit Datum vom 05.04.2018 folgendes Schreiben an das Bundesverfassungsgericht geschickt: In der Sache 1 BvL7/2016 wird diesseitig, als Stellungnahme erstellender sachverständiger Dritter, angefragt, wann nun mit einer Entscheidung in dem Vorlageverfahren zur den Sanktionen im SGB II zu rechnen ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Jahr 2017 die Sanktionen von den Jobcentern  nochmal gesteigert wurden. Aus den bei der Bundesagentur für Arbeit unter Statistik veröffentlichen Daten wird ersichtlich, dass sich im Vergleich zur Sanktionsstatistik Nov. 2016 zu Nov. 2017 die Anzahl der Sanktionen von 935.408 Sanktionen im Jahr 2016 auf 956.544 Sanktionen im Jahr 2017 gesteigert wurden. Das ist eine Steigerung um 21.136 Sanktionen gegenüber dem Vorjahr. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 die Grenze von einer Million Sanktionen überschritten wurde. Jede Sanktionen bedeute eine  nicht vertretbare Einschränkungen des Existenzminimums, alleine die Drohung mit den Sanktionen eröffnet Tor und Tür für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der 60 % – und 100 % – Sanktionierten…” Brief von Harald Thomé an das Bundesverfassungsgericht vom 5. April 2018 externer Link
    • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Jahresvorschau der Verfahren für 2018 veröffentlicht. Das Verfahren BVerfG 1 BvL 7/16, ob Sanktionen nach BGB II mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar ist, ist dieses Jahr auf Platz 22 vorgerückt…
  • DGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen [wir schon]
    Erst nach der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen im SGB II äußern. Das Sozialgericht Gotha hatte in einer vielbeachteten Richtervorlage und in zwei Anläufen ein Verfahren in Karlsruhe erzwungen. Wie üblich hat das Bundesverfassungsgericht Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt. Darunter auch eine des DGB.
    Zu den so befragten gehörte auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. (tacheles-sozialhilfe.de externer Link). Tacheles veröffentlichte die eigene Stellungnahme und die von anderen Befragten. Darunter mit etwas Verspätung Anfang Juni auch jene des DGB. Erfolgreich hat der DGB daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom Netz zu nehmen.
    Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie von Andrea Nahles eben.
    Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, werden wohl wieder Spitzenfunktionäre in DGB und den Einzelgewerkschaften auf einen SPD-Kanzler hoffen. Als sei ein Schröder nicht genug. Da stört eine Delegitimierung von Zwangsarbeit und neuem Reichsarbeitsdienst.
    Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss hatte 2015 vom DGB-Bundesvorstand eine Erklärung zum katastrophalen Auftritt des DGB im Sozialausschuss verlangt und erhielt die Antwort, man handele im “höheren Interesse”. Ein Interesse, das die Erwerbslosen offenbar nicht einschliesst
    .” Zuschrift vom 1.8.2017 von Volker Ritter, ver.di Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB.  Zur Förderung der Transparenz hier also die Stellungnahme des DGB vom 31.3.2017  zu Sanktionen für das Bundesverfassungsgericht. Siehe nun dazu:
    • Brief an den DGB von Ursula Mathern: Die Stellungnahme Ihrer Rechtsabteilung vom 31.03.2017… 
      “… erfreulicherweise hat die o. g. Stellungnahme Ihrer Rechtsabteilung mich – gegen Ihren Willen – erreicht! Es gereicht Ihrer Rechtsabteilung zur Ehre, dass sie – in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010, 18.07.2012 und 23.07.2014 – eindeutig zu dem Schluss kommt: „Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht keine Möglichkeit, die Sanktionsvorschriften der §§ 31, 31a, 31b und 32 zu rechtfertigen (…) Dass Sie als Bundesvorstand wahrscheinlich aus parteipolitischen Erwägungen heraus die Veröffentlichung dieser Stellungnahme Ihrer eigenen Rechtsabteilung bis nach der Bundestagswahl verweigern, finde ich verantwortungslos und empörend! Sie, die Sie selbst (noch) in gesicherten und sehr komfortablen Verhältnissen leben, waren nie betroffen von all den negativen Begleiterscheinungen, die sich mit Hartz IV verbinden. Dabei geht es keineswegs nur um das absolute materielle Existenzminimum, das den Betroffenen zugestanden wird. (…) Damals wie aktuell waren/sind sehr viele Menschen für die Verwertungsinteressen des Kapitals überflüssig! Und mit zunehmender Automatisierung wird  ihre Zahl noch weiter steigen. D. h. auch Ihre eigene gewerkschaftliche Machtbasis wird sich verkleinern. Doch statt diesen Umstand klar und deutlich zu benennen, wurde und wird „die Schuld“ daran Menschen angelastet. Dies wird durch die Stellungnahme Ihrer Rechtsabteilung zumindest angedeutet. (…) Im Übrigen: Auch die Gewerkschaften meinten damals, sich neutral zum (von der Wirtschaft gesponserten) politischen Regime verhalten bzw. sich arrangieren zu können. Und sie waren bass erstaunt, wie schnell sie entmachtet und enteignet wurden und viele ihrer Mitglieder sich ebenfalls in KZs wieder fanden. Deshalb: Wann, wenn nicht jetzt kommt es darauf an, den Opportunismus fahren zu lassen!  Zeigen Sie, dass Sie aus der Geschichte gelernt haben! Positionieren Sie sich öffentlich gegen das Sanktionsregime!...” Brief an den DGB von Ursula Mathern vom 08.08.2018  – bis heute nicht beantwortet, wir werden berichten
  • Tacheles-Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II
    Wir legen darin da, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein Tacheles, wie eine Reihe weiterer Verbände und Organisationen im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme möchten wir nun veröffentlichen. In 79 Seiten legen wir darin da, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten. Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen auf die Lebenswirklichkeit der Sanktionierten, die gesellschaftlichen Folgen, von Energie- bis Wohnungsverlust, bis hin zum Verlust der Krankenversicherung. Tacheles hofft mit dieser Stellungnahme die Diskussion um die Unzulässigkeit von Sanktionen deutlich zu beflügeln, anderseits werden Teile unserer Argumentationskette auch für eine Reihe anderer Detailfragen ziemlich spannend werden. Die Stellungnahme wurde von Frank Jäger, Roland Rosenow und Harald Thomé und Unterstützung Dritter erstellt.” Tacheles-Meldung vom 05.03.2017 externer Link – und die Tacheles-Stellungnahme an das BVerfG vom 25.02.2017 externer Link . Respekt! Das BVerfG hat übrigens den Vorlagebeschluss für dieses Jahr zur Entscheidung angesetzt, das Verfahren steht schon in der Jahresvorschau 2017. Siehe auch eine Zusammenstellung aller Stellungnahmen der sachverständigen Dritten beim BVerfG bei Tacheles externer Link
  • Stellungnahme des Paritätischen für das Bundesverfassungsgericht: Sanktionen im SGB II auf dem Prüfstand
    Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem dem Paritätischen Gesamtverband Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, um sich in einem aktuellen Prüfverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II zu äußern. Hintergrund ist ein Aussetzungs- und Vorlagenbeschluss vom 02.08.2016, mit sich das Sozialgericht Gotha an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewendet hat, weil es die Sanktionsregeln im SGB II für verfassungswidrig hält. In seiner ausführlichen Stellungnahme analysiert der Paritätische einschlägige Erkenntnisse der empirischen Forschung, wertet jahrelange, praktische Erfahrungen aus der verbandlichen Arbeit aus und führt die dazu erfolgten fachlichen Diskussionen zusammen. Der Paritätische zieht die Schlussfolgerung, dass Sanktionen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen. Die mit Sanktionen typischerweise verfolgten Ziele lassen sich besser auf anderen Wegen und mit milderen Instrumenten erreichen…” Meldung vom 27.02.17 externer Link und die Stellungnahme des Paritätischen externer Link
  • Hartz IV-Sanktionen gefährden Leben: Gothaer Sozialrichter rufen erneut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.
    “… Das Sozialgericht Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen weiterhin für verfassungswidrig. Darum wird es erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. (…) Die erste Eingabe vom Mai 2015, denselben Fall betreffend, hatte das BVerfG Anfang Juni wegen eines Formfehlers ab- und an die Thüringer Sozialrichter zurückgewiesen. Geklagt hatte ein Mann, den das Jobcenter Erfurt im Jahr 2014 zweimal für jeweils drei Monate sanktioniert hatte. (…) Die Sozialrichter in Gotha waren der Argumentation des Klägers gefolgt. Mit Hartz IV habe der Gesetzgeber das physische und soziokulturelle Existenzminimum berechnet. Dieses sei nach Bedürftigkeit zu gewähren. So forderten es die Grundrechte auf Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch das BVerfG selbst habe dies in zwei Entscheidungen zu Hartz IV in den Jahren 2010 und 2014 sowie in einem Beschluss aus 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz betont. Dem zuwider habe der Gesetzgeber die Gewährleistung der Grundsicherung an das Wohlverhalten der Bezieher geknüpft. Außerdem hebele das Sozialgesetzbuch II das Recht auf freie Berufswahl sowie das Verbot der Zwangsarbeit aus. Mittels existenzgefährdender Strafen könnten Hartz-IV-Berechtigte genötigt werden, jeden schlecht bezahlten Job, jede Maßnahme oder nicht dem Arbeitsrecht unterliegende Arbeitsgelegenheit anzunehmen. »Sanktionen können zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit führen«, betonte die Gothaer Kammer 2015.(…) Zwischen 2007 und 2015 sparte die BA etwa 1,7 Milliarden Euro alleine durch Sanktionen ein, das sind jährlich knapp 200 Millionen Euro.” Bericht von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 3. August 2016 externer Link. Siehe dazu: Vorlagebeschluss S 15 AS 5157/14 des Sozialgerichtes Gotha externer Link zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV-Sanktionen – Wir danken Berthold Bronisz für die Möglichkeit der Veröffentlichung
  • “Das ist bitter für die Betroffenen” – Über das Ausweichen des Bundesverfassungsgerichts bei der Frage der Verfassungswidrigkeit von Hartz 4 Sanktionen
    “Vor zwei Wochen lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen aus formalen Gründe ab…” Der Jurist und Redakteur (siehe “Grundrechte-Report 2016″) Philipp Siedenburg erklärt ausführlich mögliche Entscheidungsgründe des BVerfG und gibt Hinweise zum weiteren möglichen Verfahren. Radio-Interview von Michael Nicolai von Radio Corax vom 14. Juni 2016 bei freie-radios.net externer Link Audio Datei (Audio) Länge 18 Minuten mit Download-Möglichkeit (mp3)
  • Sanktionen vom Jobcenter: Aus für die Gothaer Richtervorlage
    “Letzte Woche veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluß und schmetterte die Richtervorlage ab, mit der das Gothaer Sozialgericht (SG) letztes Jahr die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen angegriffen hatte. (…) Immerhin sind zur Zeit nicht nur die Rechtsverschärfungen in Hartz IV dabei, verabschiedet zu werden, sondern auch das gegen Geflüchtete gerichtete Desintegrationsgesetz, mit dem diese unter ein Hartz IV-ähnliches Regime mit Pseudo-Vereinbarungen und Sanktionen gestellt werden sollen. Damit werden die gleichen Grundrechte unter Beschuß gesetzt wie mit den Sanktionen in Hartz IV. Ich finde die Entscheidung des BVerfG daher ziemlich katastrophal.” Eine Kritik an der Entscheidungsablehnung des BVerfG vom 6. Juni 2016 beim Christel T.’s Blog externer Link. Siehe dazu auch diess.: Welche Rolle spielt Diskriminierung bei der Agenda 2010?
  • Kritik an der Rechtsprechung: „Hartz IV“-Sanktionen – oder die obergerichtliche Lügerei
    Bereits bei der Zwangsverrentung war für den Autor die Fehlheranziehung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen zur angeblichen Untermauerung der eigenen Rechtsprechung durch die Landessozialgerichte (LSG) Thema (…) Dieses „Phänomen“ findet sich auch bei den „Hartz IV“-Sanktionen (§§ 31 ff. SGB II)…” Analyse und Kritik der Hartz IV-Rechtsprechung von und bei Herbert Masslau vom 2. Juni 2016 externer Link
  • Das Bundesverfassungsgericht weicht der Entscheidung aus: Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen?
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Pressemitteilung Nr. 31/2016 vom 2. Juni 2016 externer Link (zum Beschluss 1 BvL 7/15 vom 06. Mai 2016) mitteilt, lehnt das höchste Gericht eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen (§ 31 SGB II) aus formalen Gründe ab. Siehe unsere Einschätzung:
    Mit seiner Richtervorlage 04. Juni 2015 wollte das Sozialgericht Gotha vom BVerfGE eine Entscheidung zur gesetzlichen Sanktionsregelung. Dieser Entscheidung wich das BVerfG mit der Begründung aus: “Die Vorlage ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt.” Damit meint das BVerfG, dass die Entscheidung im konkreten Fall (möglicherweise) gar nicht von der verfassungsmäßigen Wertung von §§ 31 SGB II abhängen würde: “Zwar wirft der Vorlagebeschluss durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. So legt das Sozialgericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II hinsichtlich Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ausführlich dar”, konstatiert zwar das Gericht. Allerdings: “Es fehlt jedoch an einer hinreichenden Begründung, warum die Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II im Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sein soll.” Möglicherweise läge im konkreten Fall bereits eine “Pflichtverletzung” bei der “vorausgegangenen Rechtsfolgenbelehrung” vor und seien die Sanktionen schon deshalb rechtwidrig, orakelt das Gericht. Zu diesem höchstrichterlichen Ausweichen muss man wissen, dass bezüglich der formalen Anforderungen an eine Beschlussvorlage, das BVerfG sich einen ziemlich großen “Gestaltungsspielraum” zuspricht, weshalb selbst für Juristen schwer nachvollziehbar ist, warum die eine Beschwerde zugelassen wird und eine andere an formalen Mängeln scheitert. Ob das vorschieben von Formfragen bei solch elementarer Frage, wie der nach der Verfassungskonformität von Sanktionen, selbst verfassungsgemäß ist, kann man aus berechtigten Gründen allerdings in Frage stellen. Das BVerfG soll die Einhaltung der Verfassung überwachen und sich nicht mit formalen Konstruktionen vor dieser Aufgabe drücken. Die Vorgeschichte wird übrigens ausführlich von Philipp Siedenburg im neuen Grundrechte-Report 2016, S.43ff dargestellt. Dass jedoch “das BVerfG die §§ 31ff. SGB II aus dem ein oder anderen Grund vollständig oder teilweise für verfassungswidrig erklären wird” (S.46) - nun ja, hier hat Siedenburg die Ausweichmöglichkeiten, aber auch Entscheidungsträgheit bezüglich Sozialrecht beim BVerfG einfach unterschätzt.
  • Vorlagen: Überprüfungsanträge und Widersprüche gegen die Sanktionen bei Hartz IV
    Das Sozialgericht Gotha hat die Frage der Verfassungswidrigkeit derSanktionen von Hartz-IV-Leistungsempfängern dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bezieher von entsprechenden Leistungen haben jetzt eine neue Chance, die vermutlich grundrechtswidrig einbehaltenen Gelder zurück zu erhalten…” Meldung und Vorlagen bei gegen-hartz externer Link
  • SG Gotha Vorlage Sanktionen BVerfG im Volltext
    Vorlagebschluss, SG Gotha, 15.Kammer vom 26. Mai 2015 – S 15 AS ,5157/14 liegt im Volltext vor externer Link
  • Öffentliche Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am Montag, 29. Juni 2015, 14.00 Uhr – siehe Infos beim Bundestag externer Link
  • Schluss mit den Sanktionen … gegen Griechenland, Russland… – und WEG MIT HARTZ IV!
    Der Sand in dem “AufRecht bestehen” verlaufen ist liegt noch, da wird schon die nächste Sau durchs Dorf getrieben: Ein Neuaufguss des “Sanktionsmoratoriums” ist angedacht…” Kommentar von Norbert Hermann, Bochum.Prekaer, vom 1.6.2015
  • Sozialgerichtsurteil lässt hoffen: Sanktionen bei ALG II verfassungwidrig
    Seit Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG II) wird darüber gestritten, ob Sanktionen, die die ALG II-Leistungen kürzen, verfassungsgemäß sein können. Das Sozialgericht Gotha sagt: Nein. (…) Durch unzureichende Mittel für die Ernährung sei auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedroht, so das SG Gotha weiter. Und schließlich könne die Verpflichtung eines Arbeitslosen, einen bestimmten Job anzunehmen, auch das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzen.” schreibt das Juraforum (das Urteil selbst ist noch nicht online verfügbar). Zwar haben bereits Betroffene selbst das Bundesverfassungsgericht angerufen, doch laut bisherigem Sachstand ist es das erste Mal, dass ein Sozialgericht sich hinsichtlich der Sanktionen an das BVerfG wendet…” Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 30.05.2015 externer Link
  • Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
    Beim Sozialgericht Gotha hat sich ein Richter getraut, Sanktionen bei Hartz IV als verfassungswidrig einzustufen. Natürlich ist das ein positives Zeichen und erst einmal zu begrüßen. Doch was haben die Erwerbslosen davon? (…) Dabei geht es nicht nur um Hartz IV, wobei Hartz IV vorwegnimmt, was der großen Mehrheit der Bevölkerung blühen wird, nein, es wird auf dem gesamten Gebiet der Lebensverhältnisse eine Politik gegen die Bevölkerung betrieben. Und das in zunehmendem Maße augenscheinlicher…” Kommentar von A. Pianski vom 30. Mai 2015 bei Gegenwind externer Link
  • Sozialgericht Gotha legt vor, Erwerbslose feiern
    Mit meinem Aktivisten-und-Blogger-Kollegen Veit Pakulla habe ich heute auf die Richtervorlage angestoßen, stil- und standesgemäß mit einem leckeren Leitungswasser, denn alkoholische Getränke sind auch im vollen HartzIV-Regelsatz nicht vorgesehen. Dazu gabs Knäckebrot…” Bericht von und bei jobcenteraktivistin vom 29.5.2015 externer Link
  • Hartz IV: Minimalisierung des Minimums. Endlich: Das Sanktionsregime der Hartz-IV-Gesetze wird in Karlsruhe überprüft.
    “… Eine Million Leistungsberechtigte werden jährlich sanktioniert. Eine Million! Womöglich sind Sanktionen schlicht eine einfallslose Reaktion darauf, dass sich die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose weiter verschlechtern. Sie werden von den Jobcentern als Kunden bezeichnet – aber oft wie Penner behandelt.” Komentar von Heribert Prantl vom 28. Mai 2015 in der Süddeutschen online
  • Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
    Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (…) In Hinblick auf dieses Urteil können Sanktionierte in Widerspruchsverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Dazu muss das Aktenzeichen angegeben werden: S 15 AS 5157 / 14…” Meldung vom 28.05.2015 bei gegen-hartz externer Link

Der Beitrag Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht erschien zuerst auf LabourNet Germany.

Hartz-IV-Sanktionen in den Ländern im 10-Jahresvergleich Juli 2008 – Juli 2018 – wie weit lässt sich Entwürdigung steigern?

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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“… In den letzten 12 Monaten mit vorliegenden Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), von August 2017 bis Juli 2018, wurden von den Jobcentern insgesamt 923.519 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte “neu festgestellt”. (…) Mit insgesamt 139.656 Sanktionen in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 wurden von den Jobcentern in Berlin wesentlich mehr Sanktionen neu festgestellt als von den Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg zusammen (123.961). 10 Jahre zuvor, von August 2007 bis Juli 2008, wurden von den Jobcentern 784.170 Sanktionen neu festgestellt, davon 71.824 in Berlin und 145.893 in Bayern und Baden-Würtemberg zusammen. (…) Von August 2017 bis Juli 2018 wurden in Berlin 94,4 Prozent mehr Sanktionen neu festgestellt als zehn Jahre zuvor, von August 2007 bis Juli 2008. In Bayern 22,6 Prozent und in Baden-Württemberg 5,4 Prozent weniger. (…) Gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (…) wurden von August 2017 bis Juli 2018 in Berlin 37,0 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand neu festgestellt (zehn Jahre zuvor: 16,0), im Saarland 16,5 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand (zehn Jahre zuvor: 16,4) und im Bundesdurchschnitt 21,7 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand (zehn Jahre zuvor: 15,4). (…) Ein Ende der Kürzungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter das vom Bundesverfassungsgericht geforderte „menschenwürdige Existenzminimum“ ist bisher nicht in Sicht. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht immer noch aus…” Bericht vom und beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendhilfe (BIAJ) vom 27. November 2018 externer Link

Der Beitrag Hartz-IV-Sanktionen in den Ländern im 10-Jahresvergleich Juli 2008 – Juli 2018 – wie weit lässt sich Entwürdigung steigern? erschien zuerst auf LabourNet Germany.

»Sanktionierte essen vor Hunger sogar Blätter«. Über das Hartz-IV-System, das Ausspielen von Geflüchteten und Migranten gegen Betroffene sowie Erwartungen an das Verfassungsgericht

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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldSusan Bonath in der jungen Welt vom 22. Dezember 2018 im Gespräch mit Dirk Feiertag externer Link, in dem der Leipziger Fachanwalt für Sozialrecht ein paar Vorurteile graderückt: “… Ich habe Menschen erlebt, die psychisch sehr krank waren und trotzdem bis auf 100 Prozent sanktioniert wurden. Die haben sich dann aus Abfallcontainern ernährt, haben vor lauter Hunger sogar Blätter gegessen. Das Elend ist wirklich unbeschreiblich. Ich musste hier schon Leuten erst einmal ein Mittagessen geben, weil sie völlig ausgehungert waren. Sie wären ohne die Notversorgung gar nicht im Stande gewesen, Termine wahrzunehmen oder mitzuarbeiten. (…) Die Kosten der Unterkunft sind neben den Sanktionen das Hauptproblem für die Menschen. In Leipzig sind die Angemessenheitsgrenzen extrem niedrig. Ein Alleinstehender muss hier eine Wohnung finden, die nicht mehr als etwa 335 Euro warm kosten darf. Eine Wohnfläche von mehr als 45 Quadratmetern gilt nicht mehr als angemessen. Selbst die wenigen Sozialwohnungen kosten dabei schon mehr, als es die Obergrenzen vorschreiben. Hartz-IV-Bezieher können also nicht einmal Sozialwohnungen nutzen…” Frage: “In der Bevölkerung herrscht vielfach die Vorstellung, Flüchtlinge hätten nicht mit diesen Schikanen zu kämpfen, würden besser behandelt und bekämen mehr als Einheimische. In rechten Netzwerken tauchen auch schon mal Leistungsbescheide mit hohen Summen auf. Wie sieht die Realität aus?” Antwort Dirk Feiertag: “Das ist perfide Propaganda. Erstens wird Geflüchteten, wenn sie anfangs Asylbewerberleistungen bekommen, auch das Geld gekürzt, wenn das Amt ihnen etwa mangelnde Mitwirkung vorwirft. Bis 2012 bekamen sie sogar weitaus weniger als Hartz-IV-Bezieher. (…) Die Leistung für einen Alleinstehenden beträgt beispielsweise 354 Euro, Hartz-IV-Bezieher bekommen aktuell 416 Euro. Auf rechten Websites findet man immer mal wieder Bescheide mit hohen Summen. Wohlweislich verbreiten sie nur die erste Seite. Denn sonst würden die Leser erkennen: Die Leute bekommen die hohen Summen gar nicht. So wird dort zunächst alles aufgelistet, neben den Regelsätzen auch die Beträge für die Unterbringung in Unterkünften. Diese fließen direkt an den Betreiber, entweder einen privaten oder die Kommune. Dort wird nicht zu knapp abkassiert. In Leipzig gehen rund 300 Euro pro Person an den Betreiber. Für eine siebenköpfige Familie sind das 2.100 Euro. Von diesem Geld sehen die Flüchtlinge gar nichts. Auf deren Kosten machen also Firmen Riesengeschäfte. Perfiderweise haben gar nicht so selten die Heimbetreiber selbst einen Bezug zur rechten Szene…” Siehe zum aktuellen Hintergrund unser Dossier: Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht

Der Beitrag »Sanktionierte essen vor Hunger sogar Blätter«. Über das Hartz-IV-System, das Ausspielen von Geflüchteten und Migranten gegen Betroffene sowie Erwartungen an das Verfassungsgericht erschien zuerst auf LabourNet Germany.

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